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Geldvermögen der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger weiterhin liquide und sicher angelegt

Geldvermögen der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger weiterhin liquide und sicher angelegt (Bundesversicherungsamt).



Geldvermögen der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger weiterhin liquide und sicher angelegt; Anstieg der angelegten Mittel im Jahr 2018 auf 72,1 Mrd. € Das Bundesversicherungsamt (BVA) führt als Rechtsaufsicht der bundesunmittelbaren Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherungsträger jährliche Abfragen zu den Geldanlagen dieser Versicherungsträger durch. Die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger verfügten zum Stichtag 31. Dezember 2018 über Geldanlagen in Höhe von 72,1 Mrd. Euro. Der überwiegende Teil dieser Mittel in Höhe von 31,1 Mrd. Euro (entspricht 43,1 % des Gesamtanlagevolumens) entfiel wie im Vorjahr auf die bundesunmittelbaren Krankenkassen sowie mit 28,1 Mrd. Euro (entspricht 38,9 %) auf die beiden bundesunmittelbaren Rentenversicherungsträger DRV Bund und DRV Knappschaft-Bahn-See. Die weiteren Mittel in Höhe von 12,9 Mrd. Euro verteilen sich insbesondere auf die bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Zu den veröffentlichten Zahlen erklärte der Präsident des BVA, Frank Plate: „Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Anlage des Geldvermögens der Sozialversicherungsträger für
das Jahr 2018 hat ergeben, dass diese ihr Vermögen wie in den Vorjahren, sicher und liquide angelegt haben. Damit sind sie ihren gesetzlichen Pflichten nachgekommen. “
Das Geldanlagevolumen der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger hat sich weiter
erhöht, es ist 2018 um 4,3 Mrd. € Euro gegenüber 2017 gestiegen (entspricht 6,3 %), Bei
den bundesunmittelbaren Rentenversicherungsträgern ist der Mittelzuwachs mit 2,8 Mrd. €
am höchsten ausgefallen. Die bundesunmittelbaren Krankenversicherungsträger konnten
ihre Mittel um 1,1 Mrd. € steigern. Die Zunahme des Geldvermögens der Sozialversicherungsträger erklärt sich im Wesentlichen durch die 2018 stark steigenden BeitragseinnahFrie d rich -E be rt -Alle e 38
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presse@bvamt.bund.de
www.bundesversicherungsamt.de
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Herr T. Schmidt
men. Gleichwohl wird es für die Sozialversicherungsträger als Folge der anhaltenden Niedrigzinsphase immer schwieriger, rechtskonforme Anlageprodukte mit einem angemessenen
Ertrag zu erschließen.
Die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger legen ihre Gelder überwiegend kurz- bis
mittelfristig an (bis 3 Jahre). Daher entfällt der größte Teil des Anlagevolumens in Höhe von
55,4 Mrd. Euro (entspricht 77 % der Mittel) auf Einlagen. Daneben haben die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger 8,9 Mrd. Euro (entspricht 12 %) in Wertpapiere (Direktinvestments) und 7,2 Mrd. Euro (entspricht 10 %) in Investmentvermögen angelegt. Anteile an
Investmentfonds werden von den bundesunmittelbaren Kranken- und Unfallversicherungsträgern überwiegend erworben, um ihrer gesetzlichen Verpflichtung zum Aufbau eines Kapitalstocks zur Deckung zukünftiger betrieblicher Altersversorgungsverpflichtungen nachzukommen.
Das BVA führt die Aufsicht über die Träger und Einrichtungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-,
Renten- und Unfallversicherung, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer
erstreckt. Zudem nimmt das BVA wichtige Verwaltungsaufgaben im Bereich der Sozialversicherung
wahr. Zu diesen Aufgaben gehören u. a. die Verwaltung des Gesundheitsfonds, die Durchführung des
Risikostrukturausgleichs in der Krankenversicherung, die Zulassung von Behandlungsprogrammen für
chronisch Kranke sowie die Verwaltung des Ausgleichsfonds in der sozialen Pflegeversicherung.

Quelle: Bundesversicherungsamt, 24.07.2019

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