Gesetz zur Regulierung investorenbetriebener MVZ angekündigt





monetization_on

Gesetz zur Regulierung investorenbetriebener MVZ angekündigt

Regulierung von Investoren-MVZ lässt weiter auf sich warten (Ärztezeitung).



Union und SPD haben im Koalitionsvertrag ein Gesetz zur Regulierung investorengetriebener MVZ angekündigt. Bereits Ende 2022 hatte der damalige Minister Karl Lauterbach eine entsprechende Regelung in Aussicht gestellt, ohne dass sie umgesetzt wurde.



Regulierung von Investoren-MVZ lässt weiter auf sich warten

Berlin, 27.09.2026

Nun soll Gesundheitsminister Carsten Linnemann liefern: Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder drängt seit Juni mit einem einstimmigen Beschluss auf einen Gesetzentwurf zu investorengefürten MVZ (iMVZ).

Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen warnt vor einer Goldgräberstimmung unter Investoren, befeuert auch durch die Hybrid-DRG, und kündigt einen eigenen Gesetzesvorschlag an.

Laut PwC-Transaktionsmonitor stiegen Transaktionen mit Private-Equity-Beteiligung bei niedergelassenen Praxen und Laboren von 40 auf 59 Fälle.

Die KV Bayern verfolgt das Thema seit rund sechs Jahren eigenständig mit Datenauswertungen. Anfang 2025 war bei rund 20 Prozent der bayerischen MVZ-Betriebsstätten eine Private-Equity-Beteiligung nachweisbar.

Während die Gesamtzahl der MVZ 2024 um 3,5 Prozent wuchs, legte die Gruppe der Private-Equity-MVZ um 7,7 Prozent zu.

Besonders stark betroffen sind Laborärzte mit 34 Prozent, Humangenetiker mit 27 Prozent, Augenärzte mit 21 Prozent, Radiologen mit 12 Prozent und Dermatologen mit 10 Prozent PEG-Anteil.

Die KV Bayern beobachtet zudem ein auffälliges Abrechnungsverhalten bei Private-Equity-Praxen, mit häufiger Abrechnung reiner Grundpauschalen ohne begleitende Verordnungen oder technische Leistungen.

Bei Patienten in Private-Equity-MVZ suchten 51 Prozent im selben Quartal zusätzlich einen weiteren Hausarzt auf, gegenüber 23 Prozent bei Einzelpraxen und 18 Prozent bei Berufsausübungsgemeinschaften.

Die Gesundheitsministerkonferenz warnt in einem Beschluss vor Versorgungsrisiken, falls ein Träger einer MVZ-Kette in finanzielle Schieflage gerät.

Sie fordert das Bundesgesundheitsministerium auf zu prüfen, wie Kassenärztliche Vereinigungen rechtlich besser auf solche Situationen reagieren können.

Die Zahlen der KV Bayern zum Abrechnungsverhalten sind der eigentlich interessante und brisante Teil dieses Artikels.

Dass Patienten in Private-Equity-MVZ mehr als doppelt so häufig zusätzlich einen anderen Hausarzt aufsuchen wie in Einzelpraxen, liest sich wie ein Indikator für eine Versorgungslücke.

Das deckt sich mit der ebenfalls genannten Beobachtung, dass bei bestimmten Fachgruppen fast nur die Grundpauschale abgerechnet wird, ohne begleitende Verordnungen oder technische Leistungen.

Das wirkt wie ein Muster selektiver Leistungserbringung zur Renditemaximierung, ähnlich wie man es aus anderen stark standardisierten Abrechnungssystemen kennt.

Die Konzentration auf bestimmte Fachgruppen überrascht wenig: Laborleistungen, Augenheilkunde und Radiologie sind technisch hochgradig standardisierbar und lassen sich mit geringem Personalaufwand skalieren, genau die Kombination, die Finanzinvestoren anzieht.

Humangenetik und Dermatologie mit hohem Selbstzahleranteil passen in dasselbe Muster.

Zwei Gesundheitsminister und eine Gesundheitsministerin in Folge haben eine Regulierung angekündigt, ohne einen Gesetzentwurf vorzulegen. Das spricht für erheblichen Lobbydruck.

Ohne belastbare bundesweite Daten, wie sie die KV Bayern mühsam selbst erarbeiten musste, bleibt jede politische Regulierungsdebatte in Einzelfallbeobachtungen stecken.

« KI im US-Gesundheitswesen | Gesetz zur Regulierung investorenbetriebener MVZ angekündigt | Krankenhaus-Aus: 250 Jobs in Salzgitter weg »