Wechsel im Vorstand von AMEOS /> NRW: Vorläufige Ergebnisse der Todesursachenstatistik für Januar bis November 2020 verfügbar />

Gesundheitswesen stellt mit 5 Millionen den größten Teil der Beschäftigten in kritischer Infrastruktur mydrg.de





monetization_on

Gesundheitswesen stellt mit 5 Millionen den größten Teil der Beschäftigten in kritischer Infrastruktur

Gesundheitswesen stellt mit 5 Millionen den größten Teil der Beschäftigten in kritischer Infrastruktur (Destatis).



Durch die Corona-Pandemie rückte die sogenannte kritische Infrastruktur in den Fokus. Laut Bundesregierung sind das Bereiche mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen, bei deren Beeinträchtigung oder Ausfall nachhaltige Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere
dramatische Folgen einträten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
anhand erster Ergebnisse des Mikrozensus 2020 mitteilt, arbeiteten im Jahr 2020
rund 17,9 Millionen Menschen oder 43 % der erwerbstätigen Personen ab 15 Jahren
in Branchen, in denen kritische Infrastrukturen beheimatet sind. Die größte
Gruppe bildeten die 5,6 Millionen Erwerbstätigen im Sektor Gesundheit, gefolgt
von 3,4 Millionen Erwerbstätigen im Sektor Staat und Verwaltung sowie 2,9
Millionen im Sektor Ernährung.

Hoher Frauenanteil und hohe Teilzeitquote in den Branchen der kritischen
Infrastruktur

Mit rund 9,3 Millionen Frauen war im Jahr 2020 gut jede zweite erwerbstätige
Person (52 %) in den Branchen der kritischen Infrastruktur weiblich. In den
anderen Wirtschaftsbereichen betrug der Frauenanteil lediglich 43 %. Die
familiäre Situation der Erwerbstätigen in den Branchen der kritischen
Infrastruktur ist dabei vergleichbar mit derjenigen in den anderen
Wirtschaftsbereichen: Jeweils etwa ein Drittel der Erwerbstätigen lebte in
einem Haushalt mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Die vergleichsweise
hohe Frauenquote in den Branchen der kritischen Infrastruktur ist vor allem auf
den Sektor Gesundheit zurückzuführen: Hier waren mit 4,1 Millionen fast drei
Viertel (73 %) der Erwerbstätigen weiblich.

Der höhere Frauenanteil in den Branchen der kritischen Infrastruktur trägt zum
leicht höheren Anteil Teilzeitbeschäftigter in diesem Bereich (31 %) bei, da
Frauen öfter als Männer familiäre Verpflichtungen und Arbeit miteinander
vereinbaren müssen. In den anderen Wirtschaftsbereichen waren nur 28 % der
Erwerbstätigen teilzeitbeschäftigt. 25 % aller Erwerbstätigen in den Branchen
der kritischen Infrastruktur waren teilzeitbeschäftigte Frauen und 6 % waren
teilzeitbeschäftigte Männer (andere Wirtschaftsbereiche: 21 % Frauen, 7 %
Männer). Trotzdem arbeiteten Männer und Frauen in diesen Branchen pro Woche
etwas länger als in den anderen Bereichen. So arbeiteten Männer in den Branchen
der kritischen Infrastruktur normalerweise 39 Stunden und in den restlichen
Bereichen 38 Stunden pro Woche. Die Wochenarbeitszeit von Frauen lag in den
Branchen der kritischen Infrastruktur bei 31 Stunden und in den sonstigen
Bereichen bei 30 Stunden.

Drei Viertel der Erwerbstätigen in den Branchen der kritischen Infrastruktur
sind „Fachkraft“ oder „Spezialist/-in“

Berufe und Tätigkeiten in den Branchen der kritischen Infrastruktur verlangen
eher eine hohe Qualifikation zur „Fachkraft“ oder „Spezialist/-in“, als dies in
den anderen Wirtschaftsbereichen der Fall ist. Um diese Qualifikationsniveaus
zu erreichen, ist neben informellen Faktoren wie entsprechender Berufserfahrung
entweder eine klassische Berufsausbildung, ein Meister-/Technikerabschluss oder
ein Bachelorstudium erforderlich. Im Jahr 2020 waren in den
Wirtschaftsbereichen der kritischen Infrastruktur drei Viertel (75 %) der
Erwerbstätigen Fachkräfte oder Spezialistinnen und Spezialisten. In den anderen
Wirtschaftsbereichen lag der Anteil nur bei zwei Drittel (67 %). Anders ist das
Verhältnis bei hochkomplexen Tätigkeiten, die in jedem Fall ein Studium
verlangen: So ging nur gut ein Sechstel (17 %) der Erwerbstätigen in den
Branchen der kritischen Infrastruktur hochkomplexen Tätigkeiten nach, während
der Anteil in den anderen Wirtschaftsbereichen bei knapp einem Viertel (23 %)
lag.

Weitere Informationen:

Bei den Angaben handelt es sich um erste Ergebnisse des Mikrozensus 2020.
Weitere Ergebnisse werden je nach Aufbereitungsstand der Mikrozensus-Daten in
den kommenden Monaten im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
veröffentlicht.

Methodische Hinweise:

Bereits vor der Corona-Pandemie definierte die Bundesregierung gemeinsam mit
den Bundesländern den Begriff der „kritischen Infrastrukturen“ als
Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche
Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende
Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder
andere dramatische Folgen einträten.

Zur statistischen Abgrenzung der kritischen Infrastruktur bietet die
Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) einen geeigneten Ansatzpunkt. In
Anlehnung an diesen von der Bundesagentur für Arbeit verwendeten Ansatz
umfassen die Branchen der kritischen Infrastruktur die zehn als Sektoren
bezeichneten Teilbereiche Energie, Informationstechnik und Telekommunikation,
Transport, Verkehr und Logistik, Gesundheit, Wasser und Entsorgung, Ernährung,
Finanz- und Versicherungswesen, Staat und Verwaltung, Medien sowie Reparatur
und Instandhaltung der kritischen Infrastruktur. Diesen Sektoren werden die
einzelnen Wirtschaftsbereichsebenen nach WZ 2008 zugeordnet. Dabei ist zu
beachten, dass unter Umständen nicht alle wirtschaftlichen Tätigkeiten auf den
einzelnen Gliederungsebenen zur kritischen Infrastruktur zählen. Außerdem kann
es vorkommen, dass die Gliederungstiefe in der WZ 2008 nicht ausreicht, um
einzelne Branchen eindeutig einem Sektor zuzuordnen. Dies kann zu einer
Überzeichnung in einzelnen Teilbereichen führen. Das heißt, es können Bereiche
und damit Erwerbstätige einem Sektor zugerechnet werden, die nicht zu den
kritischen Infrastrukturen beziehungsweise zum jeweiligen Sektor zählen.

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der
Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf
Selbstauskünften der Befragten. Als Erwerbstätige gelten im Mikrozensus alle
Personen im Alter ab 15 Jahren, die im Berichtszeitraum mindestens eine Stunde
gegen Entgelt gearbeitet haben. Sie können dabei zum Beispiel in einem
abhängigen Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer/-innen einschließlich
Soldatinnen und Soldaten), selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft
betreiben, einen freien Beruf ausüben oder als mithelfende Familienangehörige
im Betrieb eines Familienmitglieds mitarbeiten, ohne dafür Lohn und Gehalt zu
beziehen. Dabei gelten auch Personen als erwerbstätig, die vorübergehend nicht
arbeiten, sofern sie formell mit ihrem Arbeitsplatz verbunden sind (z. B. wegen
Urlaub oder Krankheit). Weitere Definitionen zu den hier verwendeten Begriffen
bietet ein Glossar im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Hinweise zur Mikrozensus-Erhebung 2020:

Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem
Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren
vergleichbar.

Für den neu gestalteten Mikrozensus wurde ein komplett neues IT-System
aufgebaut, dessen Einführung die Erhebungsdurchführung einschränkte. Verschärft
wurde diese Situation durch die Corona-Pandemie, die die bisher überwiegend
persönlich vor Ort durchgeführten Befragungen nahezu unmöglich machte. Die
Qualität der Jahresergebnisse aus dem Mikrozensus 2020 ist auf Bundesebene im
Allgemeinen trotz der genannten Schwierigkeiten gewährleistet. Allerdings ist
die gewohnte fachliche und regionale Auswertungstiefe nicht erreichbar.

Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung
möglichst wenig Zeit vergeht, werden ab dem Jahr 2020 zunächst Erstergebnisse
und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Sowohl Erst-
als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten
Daten. Allerdings basieren die Endergebnisse im Gegensatz zu den
Erstergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch
bedingt, dass auch nach Ende eines Erhebungsjahres fehlende Haushalte nach
Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft geben. Dieses Datenmaterial wird zudem an
einem aktualisierten Bevölkerungseckwert hochgerechnet. Durch den größeren
Stichprobenumfang und die aktualisierte Hochrechnung können die Endergebnisse
von den Erstergebnissen abweichen.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen beim Mikrozensus ab dem Jahr 2020
sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den
Mikrozensus 2020 sind auf einer eigens eingerichteten Themenseite verfügbar.

Quelle: Destatis, 02.09.2021

« Wechsel im Vorstand von AMEOS | Gesundheitswesen stellt mit 5 Millionen den größten Teil der Beschäftigten in kritischer Infrastruktur | NRW: Vorläufige Ergebnisse der Todesursachenstatistik für Januar bis November 2020 verfügbar »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige