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Klimaschutzmaßnahmen für NRW-Gesundheitswesen beschlossen mydrg.de





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Klimaschutzmaßnahmen für NRW-Gesundheitswesen beschlossen

Landesgesundheitskonferenz beschließt Klimaschutzmaßnahmen für das NRW-Gesundheitswesen (KGNW).



Klimaschutz stellt besonders für das Gesundheitswesen eine besondere Herausforderung dar: Mit einem Anteil von 5,2 Prozent des bundesweiten CO2-Ausstoßes liegt der deutsche Gesundheitssektor nur wenig hinter der Stahlindustrie (fast 6 Prozent). Einen großen Teil davon verursachen die Krankenhäuser.
Diese Ausgangslage beschreibt das Wuppertal Institut in einem Gutachten für die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), aus dem
das Zielbild „Klimaneutrales Krankenhaus“ entstand. Krankenhäuser müssen
beachtliche Investitionsmittel aufbringen, um die Gebäude energetisch zu
sanieren, ihre Strom- und Wärmeversorgung auf erneuerbare Quellen umzustellen
und nachhaltige Lösungen für das Raumklima einzuführen. Mit dem Zielbild hat
die KGNW bereits frühzeitig eine zentrale Herausforderung aufgegriffen.

Nun hat auch die 30. Landesgesundheitskonferenz (LGK) umfassende
Klimaschutzmaßnahmen für das Gesundheitswesen beschlossen. Die LGK verbindet
alle wichtigen Akteure des nordrhein-westfälischen Gesundheitswesens. Dazu
zählen die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, Ärzte- und
Apothekerkammern, die KGNW, Zahnärztekammern, Selbsthilfeverbände und
Sozialversicherungen. Ihre gemeinsame gesundheitspolitische Erklärung vom 31.
Oktober 2022 trägt den Titel „Klimaschutz und Klimaanpassung sind
Gesundheitsschutz“. Darin vereinbaren die Akteure des nordrhein-westfälischen
Gesundheitswesens vereinte Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimaanpassung für die
kommenden Jahre. „Ein Impuls in die richtige Richtung, den wir sehr ernst
nehmen müssen“, sagte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Klimaschutz-Wissen bereits in Aus- und Fortbildung erwerben und vertiefen
Auf Basis des LGK-Beschlusses soll das Gesundheitswesen in NRW seinen Beitrag
zum Klimaschutz leisten. Die entsprechenden Einrichtungen sollen sich demnach
„umfassend mit den Klimafolgen ihres Handelns und einer klimagerechten
Ausgestaltung der Arbeitsplätze und -bedingungen befassen“. Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter „über alle Berufsgruppe hinweg“ sollen bereits in Aus- und
Fortbildung ihr Wissen und Engagement für Klimaschutzmaßnahmen und
Klimaanpassung erwerben, vertiefen und dann anwenden können. Zu den
Klimaschutzmaßnahmen selbst gehören Energiesparen in Gebäuden und die Nutzung
erneuerbarer Energien. Auch die Motivation für eine klimafreundliche Mobilität
zählt dazu.

Darüber hinaus wird das Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG NRW) die
nordrhein-westfälischen Kommunen bei der Erstellung von lokalen
Hitzeaktionsplänen unterstützen und beraten. Ein jährlicher Aktivitätsbericht
wird künftig zeigen, was bereits geschafft ist. Ein neuer „Gesundheitspreis
NRW“ zeichnet herausragende Projekte aus.

Land verspricht finanzielle Rahmenbedingungen zum Klimaschutz
Den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern fällt eine Schlüsselrolle zu. Das
Land verspricht, für sie – und die weiteren Akteure im Gesundheitswesen – daher
die finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen. Davon zeugt auch die
LGK-Erklärung. Hier heißt es:

„Die Landesgesundheitskonferenz setzt sich dafür ein, dass:

wie im Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis 90 /Die Grünen verabredet ein
Drittel der zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel zur Krankenhausplanung
für baulich-technische Energiespar- und Klimaanpassungsmaßnahmen genutzt wird;
auf Bundesebene rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die dazu
beitragen, klimaneutrales und klimaresilientes Handeln zu fördern und zu
belohnen;
Bundes- und Landesfördermittel für mehr Investitionen in Klimaschutz und
Klimaanpassung im Gesundheitswesen genutzt werden;
NRW einen Krankenhaus-Klimaschutzfonds errichtet, der durch Mittel des Bundes
gespeist wird. Entsprechende Verhandlungen sollen seitens des Ministeriums
zeitnah aufgenommen werden;
diese Förderprogramme zu Klimaschutz und Klimaanpassung beworben werden sowie
transparent und bürokratiearm gestaltet werden;
zielgerichtete Aufklärungskampagnen (auch in Betrieben z. B. zur
Mitarbeitermobilität) vorangetrieben werden.“
Auf die Dringlichkeit dieser Voraussetzungen hatte die KGNW bereits im März
2022 hingewiesen, als sie neben der Expertise des Wuppertal Instituts auch das
Gutachten des „Institute for Health Care Business“ (hcb) vorstellte. Darin
analysiert hcb-Geschäftsführer Prof. Dr. Boris Augurzky die erforderlichen
finanziellen Rahmenbedingungen und formuliert Handlungsempfehlungen. Eine
wichtige Aussage war, dass die unausweichliche Transformation der Kliniken hin
zur Klimaneutralität nur mit einem neu zu schaffenden Krankenhaus-Klimafonds
gewährleistet werden könne. Erfolgreiche Klimaschutz-Projekte wie „KliK green“,
an dem allein in NRW 64 Einrichtungen teilnahmen, haben auf diesem Weg bereits
wertvolle Impulse gegeben.

Quelle: KGNW, 03.11.2022

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