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Kommunale Arbeitgeber kritisieren Informationskampagne des Marburger Bundes

Marburger Bund verbreite falsche und verzerrende Informationen zum Angebot der VKA im Zuge der Tarifverhandlungen (VKA).



Im Nachgang zum gestrigen Arbeitskampf, zu dem die Gewerkschaft Marburger Bund anlässlich der Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) nach vier Tarifverhandlungsrunden sowie zwei Sondierungsgesprächen aufgerufen hat, zeigen sich die kommunalen Arbeitgeber auch im
Hinblick auf die Informationspolitik der Gewerkschaft gegenüber den Ärztinnen und Ärzten irritiert. Dazu Wolfgang Heyl, Verhandlungsführer der VKA und Vorsitzender des
Gruppenausschusses der VKA für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: „Vermehrt
hat uns aus unserer Mitgliedschaft der Hinweis erreicht, dass ein Großteil der
von der diesjährigen Tarifrunde betroffenen Ärzteschaft gar nicht weiß, worum
es bei den Verhandlungen eigentlich geht. Dazu kommt die Desinformationspolitik
der Gewerkschaft Marburger Bund, die auch die Öffentlichkeit glauben machen
will, die kommunalen Arbeitgeber würden der Ärzteschaft bewusst eine
Schlechterstellung im Zuge der Tarifverhandlungen zumuten wollen. Diese
Aussagen sind problematisch und haben nichts mit dem bisherigen
Verhandlungsverlauf zu tun.“

Wolfgang Heyl: „Der Marburger Bund behauptet, dass die Ärztinnen und Ärzte
statt bisher vier nach Vorstellung der VKA sieben Bereitschaftsdienste pro
Monat leisten sollen. Das ist schlicht falsch. Unser im Dezember 2021
abgegebenes Angebot hat die aktuell geltende Regelung, nach der im Durchschnitt
nur bis zu vier Bereitschaftsdienste pro Monat zu leisten sind, überhaupt nicht
angetastet. Über diese vier Dienste hinausgehende Bereitschaftsdienste sollen
wie bisher nur geleistet werden, wenn andernfalls eine Gefährdung der
Patientensicherheit droht. Mit unserem Angebot haben wir lediglich eine
zusätzliche Haltelinie angeboten, wonach mehr als sieben Dienste nur mit
Zustimmung des Arztes bzw. der Ärztin möglich gewesen wären. Nochmals: die
aktuelle Begrenzung auf vier Bereitschaftsdienste haben wir überhaupt nicht
berührt und diese deshalb auch nicht aufgeweicht.“

Zugleich kursiert die Fehlinformation, die Ärztinnen und Ärzte an den
kommunalen Kliniken hätten bisher keinen Anspruch auf freie Wochenenden. Auch
das ist falsch: „Mit diesem Missverständnis möchte ich hier ein für alle Mal
aufräumen! Nach den aktuellen Regelungen haben die Ärztinnen und Ärzte an
mindestens zwei Wochenenden pro Monat keine Arbeitsleistung zu erbringen“,
erläutert Wolfgang Heyl. „Hier geht es in den aktuellen Verhandlungen
insbesondere um die Berechnungszeiträume. Wir kommen als kommunale Arbeitgeber
gar nicht auf die Idee, den Ärztinnen und Ärzten den bereits 2019 geregelten
Anspruch auf freie Wochenenden zu versagen. Aber auch hier braucht es
Regelungen, bei denen die Patientensicherheit jederzeit gewährleistet ist und
mit denen die Krankenhäuser ihrem Versorgungsauftrag gerecht werden können.“

Die VKA spricht sich dafür aus, weiterhin eine für beide Seiten tragfähige
Lösung am Verhandlungstisch herbeizuführen. Wolfgang Heyl bekräftigt: „Dabei
setzen wir auf Sachlichkeit und einen respektvollen Umgang zwischen den
Sozialpartnern. Wir fordern den Marburger Bund auf, möglichst schnell an den
Verhandlungstisch zurückzukehren. Es gibt keinen Grund, die Verhandlungen zu
verzögern.“

Weitere Informationen zur Tarifrunde finden Sie unter:
www.tarifrunde-aerzte.vka.de

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband
der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die
Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge
mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt
fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit mehr als 2,4 Millionen
Beschäftigten.

Quelle: VKA, 01.04.2022

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