Der lange Weg medizinischer Untersuchungen und Behandlungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen /> Caritas Trägergesellschaft West gGmbH (ctw): Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in neuer leistungsstarker katholischer Trägergemeinschaft />

Kommunale Arbeitgeber und Gewerkschaften machen bei Sonderregelungen für kommunale Krankenhäuser Fortschritte mydrg.de





monetization_on

Kommunale Arbeitgeber und Gewerkschaften machen bei Sonderregelungen für kommunale Krankenhäuser Fortschritte

Kommunale Arbeitgeber und Gewerkschaften machen bei Sonderregelungen für kommunale Krankenhäuser Fortschritte (VKA).



Die VKA und die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion haben sich bei den am Montag aufgenommenen Tarifverhandlungen zu Sonderregelungen in kommunalen Krankenhäusern
auf ein Teilergebnis geeinigt.

Demnach soll der Zeitzuschlag für Samstagsarbeit bei Wechselschicht- bzw.
Schichtarbeit (analog zum Samstagszuschlag für die übrigen Beschäftigten) ab
dem 1. Juli 2019 auf 20 Prozent angehoben werden.

Beide Seiten hatten in der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst 2018
vereinbart, darüber gesondert verhandeln zu wollen. Weiterhin streben die
Gewerkschaften an, dass bei Wechselschichtarbeit gesetzliche Pausenzeiten in
die Arbeitszeit einberechnet werden sollen. Hierzu werden die Gespräche im
September 2019 fortgesetzt. Grund dafür ist, dass die Refinanzierung der daraus
resultierenden Kosten durch das neue Pflegepersonal-Stärkungsgesetz bisher
nicht gesichert ist.

Die kommunalen Arbeitgeber gehen davon aus, dass die diesbezüglich noch offenen
Fragen bis zum Herbst geklärt werden können. „Die VKA steht nach wie vor zu
ihrer Verhandlungszusage aus der Tarifrunde, die Arbeitsbedingungen in der
Pflege nachhaltig verbessern zu wollen. Dazu bedarf es jedoch einer klar
definierten und verbindlichen Regelung für die vollumfängliche Refinanzierung
der Mehrkosten. Ohne die Zusicherung dessen sind die Ausgaben für die
kommunalen Krankenhäuser nicht zu stemmen.“, so Dr. Dirk Tenzer, Vorsitzender
des Gruppenausschusses der VKA für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen und
Mitglied der Verhandlungsführung der Arbeitgeber.

Die am Montag getroffene Vereinbarung steht bis zum 30. September 2019 unter
Erklärungsvorbehalt.

Quelle: VKA, 25.06.2019

« Der lange Weg medizinischer Untersuchungen und Behandlungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen | Kommunale Arbeitgeber und Gewerkschaften machen bei Sonderregelungen für kommunale Krankenhäuser Fortschritte | Caritas Trägergesellschaft West gGmbH (ctw): Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in neuer leistungsstarker katholischer Trägergemeinschaft »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige