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Kommunale Krankenhäuser warnen vor extremen Kostenbelastungen

Kommunale Krankenhäuser warnen vor extremen Kostenbelastungen (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände).



Berlin. Die kommunalen Krankenhäuser sehen sich mit hohen Kostenbelastungen konfrontiert: Die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion streben Sonderregelungen für die Beschäftigten an. Danach sollen insbesondere bei Wechselschichtarbeit gesetzliche
Pausenzeiten in die Arbeitszeit einberechnet werden. Die daraus resultierende hohe wirtschaftliche Belastung hätten die Krankenhäuser selbst zu tragen, denn durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ist keine ausreichende Refinanzierung gegeben.

Dies stellen die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in einer heute veröffentlichten
gemeinsamen Erklärung fest.

In der Tarifrunde 2018 hatten sich die Verhandlungspartner darauf verständigt,
etwa zur genannten Einberechnung der Pausen sowie zur Erhöhung des
Samstagszuschlags Verhandlungen aufzunehmen. Geschäftsgrundlage dieser
Verhandlungszusage war, dass die Refinanzierung der dadurch entstehenden
Mehrkosten durch das neue Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sichergestellt ist.
Dieses Gesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft.

Nun zeigt sich: Die Regelungen des neuen Gesetzes gewährleisten keine
ausreichende Refinanzierung, denn diese ist im Wesentlichen auf
Tarifsteigerungen bei Pflegekräften begrenzt. Die von den Gewerkschaften
angestrebten Sonderregelungen betreffen aber ganz überwiegend keine solchen
Tarifsteigerungen. Auch sind sie nicht nur auf das Pflegepersonal beschränkt,
sondern erstrecken sich auf weitere Beschäftigtengruppen.

„Eine umfassend gewährleistete Refinanzierung war die zentrale Grundlage für
unsere Verhandlungszusage im April 2018. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz
bietet dafür in seiner jetzigen Form kein ausreichendes Fundament. Die
entstehenden Belastungen würden daher für viele Kliniken den Rahmen des
Machbaren sprengen.“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Klaus-Dieter Klapproth.

Quelle: Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, 19.06.2019

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