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Kompensation für Krankenhäuser muss auch Sachkostensteigerungen abdecken

Kompensation für Krankenhäuser muss auch Sachkostensteigerungen abdecken (BVMed).



Auf der heutigen Anhörung des Gesundheitsausschusses zu Änderungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes im Zusammenhang mit der Einführung von Energiepreisbremsen ist deutlich geworden, dass die geplante Regelung bei
Weitem nicht die Sachkostensteigerungen für Krankenhäuser abdeckt und auch aus Sicht des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) „dringend angepasst
werden“ muss. „Die von der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Sicherung der
Krankenhäuser vorgesehene Kompensation steigender Kosten ist ein wichtiger
Schritt aber noch nicht ausreichend“, so Dr. Marc Pierre Möll,
BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied. Die enthaltene pauschale Abgeltung
der mittelbaren Kostensteigerungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro
berücksichtige nicht die realen Sachkostensteigrungen, zum Beispiel von
Medizinprodukten – die für die Qualität und Sicherheit der
Patient:innenversorgung essenziell sind. „Der geplante Betrag muss erhöht
werden, um die notwendige Versorgungssicherheit für Patient:innen weiterhin
gewährleisten zu können”, fordert der BVMed.

Bereits im September wurde für 2023 eine Steigerungsrate von 4,3 Prozent, die
die Krankenhäuser mit den Krankenkassen abrechnen können, festgelegt. Diese
maximale Steigerungsrate der Basisfallwerte gleicht die tatsächlichen
Kostensteigerungen für Krankenhäuser nicht aus. Im Zusammenhang mit der
Energiepreisbremse ist von der Bundesregierung für die Krankenhäuser eine
Kompensation steigender Energiekosten und allgemein Kostensteigerungen durch
den Anstieg der Energiepreise in Höhe von 6 Milliarden Euro vorgesehen.

Darin enthalten ist unter anderem eine pauschale Abgeltung der mittelbaren
Kostensteigerungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro – darunter fallen
Sachkostensteigerungen wie die für Medizinprodukte.
„Die Medizintechnik-Branche hat mit dramatisch steigenden Kosten zu kämpfen.
Das ist vor allem durch die erhöhten Energiepreise begründet sowie Transport-
und Rohstoffkosten. Hinzu kommt der gestiegene Zertifizierungsaufwand durch die
neue EU-Medizinprodukteverordnung (MDR)“, erklärt Möll die Situation.
Medizinprodukte seien für Krankenhäuser jedoch essenziell.

Mit seiner Forderung unterstützt der BVMed die Deutsche Krankenhausgesellschaft
(DKG), die den Kompensations-Betrag als nicht ausreichend ansieht und daher
eine Erhöhung wünscht.

Der BVMed repräsentiert über 250 Hersteller, Händler und Zulieferer der
Medizintechnik-Branche sowie Hilfsmittel-Leistungserbringer und
Homecare-Versorger. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland
über 250.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in Forschung
und Entwicklung. Der Gesamtumsatz der Branche liegt bei über 36 Milliarden
Euro, die Exportquote bei 66 Prozent. Dabei sind 93 Prozent der
MedTech-Unternehmen KMU. Der BVMed ist die Stimme der deutschen
MedTech-Industrie und vor allem des MedTech-Mittelstandes.

Quelle: BVMed, 12.12.2022

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