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Krankenhäuser sollen Personalausstattung bei Pflege veröffentlichen

Krankenhäuser sollen Personalausstattung bei Pflege veröffentlichen (Bundestag).



Die Bundesregierung will an ihrem Plan festhalten, die Pflegepersonalquotienten von Kliniken künftig zu veröffentlichen. Durch die Veröffentlichung der standortbezogenen Pflegepersonalquotienten werde für alle Bürger deutlich, ob ein Krankenhaus im Verhältnis zum Pflegeaufwand viel oder wenig
Pflegepersonal einsetze, heißt es in einer Erwiderung der Bundesregierung auf eine Stellungnahme des Bundesrates zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) (19/26822), wie aus einer
Unterrichtung (19/27214) hervorgeht.

Der Bundesrat argumentiert hingegen, die Veröffentlichung berücksichtige nicht
die Bemühungen von Kliniken, Pflegepersonal anzuwerben, die oftmals in
Ballungsräumen vergeblich seien. Durch die Veröffentlichung entstehe dann eine
ungerechtfertigte „Brandmarkung“ der Häuser.

Die Bundesregierung hält dagegen, die Qualität der Krankenhausversorgung hänge
maßgeblich von der Qualität der pflegerischen Versorgung ab. Unter
Transparenzgesichtspunkten sei es unerheblich, aus welchen Gründen eine Klinik
eine im Vergleich zu anderen Häusern schlechtere oder bessere
Personalausstattung aufweise.

Quelle: Bundestag, 09.03.2021

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