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Krankenhausbetreiber in Schleswig-Holstein und in Köln nehmen Fusionsanmeldungen zurück

Lesetipp: Krankenhausbetreiber in Schleswig-Holstein und in Köln nehmen Fusionsanmeldungen zurück (Bundeskartellamt).



In zwei separaten Fusionskontrollverfahren im Krankenhaussektor haben die betroffenen Unternehmen ihre jeweiligen Anmeldungen nach vorläufigen Bedenken des Bundeskartellamtes im Hauptprüfverfahren zurückgenommen. In dem einen Fall hatte die Ameos Psychiatrie
Holding GmbH, Kiel („Ameos“), angemeldet, die Anteilsmehrheit an der Sana Kliniken Ostholstein GmbH, Eutin („Sana Kliniken“), zu erwerben. In dem anderen Fall hatte die in Köln ansässige Stiftung der Cellitinnen zur heiligen Maria („Cellitinnen Nord“) einen
Zusammenschluss mit der ebenfalls in Köln ansässigen Stiftung der Cellitinnen gemeinnütziger eingetragener Verein („Cellitinnen Süd“) geplant.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wettbewerb ist auch im
Krankenhausbereich ein wichtiges Mittel zur Qualitätssicherung. Wenn Patienten
und zuweisende Ärzte Auswahlmöglichkeiten haben, müssen sich Krankenhäuser um
die Patienten bemühen und haben Anreize, in die Qualität ihrer Einrichtung zu
investieren. Die allermeisten der beim Bundeskartellamt angemeldeten Fusionen
zwischen Krankenhäusern konnten in den letzten Jahren freigegeben werden.
Sowohl bei der nun geplanten Fusion von Krankenhäusern in Schleswig-Holstein
als auch bei dem Fusionsvorhaben in Köln wären allerdings nach unserer
vorläufigen Einschätzung die Ausweichmöglichkeiten vor Ort zu stark
eingeschränkt worden.“

Ameos hat seine Anmeldung am 18. März 2019 zurückgenommen, nachdem das
Bundeskartellamt seine wettbewerblichen Bedenken zur Stellungnahme übermittelt
hatte. Mit Vollzug dieses Zusammenschlusses wären letztendlich alle somatischen
Allgemeinkrankenhäuser im Markt Ostholstein von der Carlyle Group, einem
Private Equity Unternehmen mit Sitz in Washington, D.C. (USA), beherrscht
worden. Die Erwerberin Ameos und die größte Wettbewerberin der Sana Kliniken,
nämlich die Schön Klinik SE, Prien, sind Portfoliogesellschaften von zwei
unterschiedlichen Investmentfonds. Beide Fonds werden von der Carlyle Group
betrieben und beherrscht. Ameos, die mit Ameos durch die Carlyle Group
verbundene Schön Klinik Neustadt und die Sana Kliniken wären mit einem
Marktanteil in Ostholstein von über 50 Prozent der Fälle im akutstationären
Bereich und einem sehr großen Vorsprung zu den anderen, außerhalb des
Marktgebietes liegenden Krankenhäusern marktbeherrschend geworden.

In dem zweiten Fusionsvorhaben haben die beiden Kölner Krankenhausträger der
Cellitinnen ihre Anmeldung bereits am 17. Dezember 2018 zurückgenommen. Durch
den Zusammenschluss wäre der mit Abstand größte Klinikverbund im Kölner
Stadtgebiet entstanden.

Intensive Ermittlungen hatten unter anderem ergeben, dass die Cellitinnen Nord
in dem Marktgebiet „Köln-Nord linksrheinisch“ bereits ohne den Zusammenschluss
eine marktbeherrschende Stellung innehatten. Im Jahr 2017 behandelten sie in
ihren vier Krankenhäusern über 50 Prozent der Patienten des Marktgebietes. Vor
allem auf der linksrheinischen Seite von Köln und dort wiederum insbesondere im
Norden sind die beiden Krankenhausbetreiber enge Wettbewerber. Dies bestätigte
auch eine Befragung niedergelassener Ärzte in Köln und Hürth. Die Cellitinnen
Nord hätten durch die Zusammenführung mit den Cellitinnen Süd ihre weit
führende Stellung im Marktgebiet mit insgesamt sieben Allgemeinkrankenhäusern
deutlich ausgebaut.

In beiden Fusionsvorhaben lagen der Auswertung jeweils über 14 Mio.
Patienten-Falldaten zu Grunde. Nachdem das Bundeskartellamt den Beteiligten
seine vorläufigen wettbewerblichen Bedenken gegen die Vorhaben in einer
ausführlichen Darstellung schriftlich mitgeteilt hatte (sog. „Abmahnung“),
wurde die Anmeldung zurückgenommen. Die Verfahren sind aufgrund der Rücknahme
der Anmeldungen ohne eine abschließende Entscheidung des Bundeskartellamtes zu
Ende gegangen. Beide Zusammenschlüsse dürfen damit nicht vollzogen werden.

Weitere Informationen zu dem Fusionsvorhaben der beiden Stiftungen der
Cellitinnen finden Sie in einem Fallbericht auf unserer Internetseite.

Quelle: Bundeskartellamt, 04.04.2019

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