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Kurzarbeit in Rehakliniken und ambulanten Zentren ist unverantwortlich

Kurzarbeit in Rehakliniken und ambulanten Zentren ist unverantwortlich (Marburger Bund).



Dringend benötigtes ärztliches und pflegerisches Personal darf nicht durch Kurzarbeit für die Patientenversorgung verloren gehen, fordert der Marburger Bund. Uns erreichen vermehrt Hinweise von unseren ärztlichen Mitgliedern, dass in privaten Rehabilitationskliniken und ambulanten Zentren Kurzarbeit eingeführt wird. Wir halten diese Vorgehensweise
für gänzlich unverantwortlich. Selbst wenn in manchen Bereichen der Normalbetrieb nicht stattfinden kann, gibt
es genug zu tun. Jede verordnete Zwangspause kann gefährliche Lücken in die
ärztliche Versorgung reißen. Kurzarbeit ist deshalb ein völlig falsches
Signal“, so Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes.
Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes
Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes
Staatlich finanzierte Kurzarbeit könne bei Industrieunternehmen sinnvoll sein,
um in der jetzigen Krise Entlassungen zu verhindern. Im Gesundheitswesen aber
komme es derzeit auf alle an, die für die ambulante und stationäre Versorgung
von Patienten zur Verfügung stehen können. „Wir verzeichnen aktuell eine große
Bereitschaft zur Mithilfe bei Ärztinnen und Ärzten im Ruhestand und bei
Medizinstudierenden. Da ist es doch geradezu grotesk, Ärzte in Kurzarbeit zu
schicken und damit nicht nur die unmittelbar Betroffenen, sondern auch die
jetzt schon unter hoher Belastung arbeitenden Ärztinnen und Ärzte derart vor
den Kopf zu stoßen“, sagte Johna.

Gleichzeitig plane die Bundesregierung eine COVID-19-Arbeitszeitverordnung, die
für Berufe der Daseinsvorsorge Ausnahmen von den Schutzregelungen des
Arbeitszeitgesetzes zulasse. „Während auf der einen Seite Mitarbeiter im
Gesundheitswesen in Kurzarbeit geschickt werden, sollen andere auch mehr als 60
Wochenstunden arbeiten und das mit verkürzten Ruhezeiten. Solche hohen
Arbeitszeiten sind selbst kurzfristig nur schwer zu ertragen. Wir befinden uns
aber am Beginn eines Marathons. Wir dürfen die Pflegenden und die Ärztinnen und
Ärzte nicht schon auf den ersten Kilometern auslaugen. Deswegen ist es wichtig,
die Belastung auf möglichst viele Schultern zu verteilen“, so Johna.

Überall dort, wo das Patientenaufkommen derzeit geringer sei, komme es darauf
an, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schulen und für die Behandlung von
COVID-19-Patienten zu trainieren. Gleichzeitig müssten Rehabilitationskliniken
aktiv mit dem koordinierenden Krankenhaus ihrer Region in Verbindung treten und
sich darauf vorbereiten, Patienten zu übernehmen, die aus Kapazitätsgründen in
anderen Kliniken nicht mehr versorgt werden könnten.

„Es kann nicht sein, dass Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen und dann im Ernstfall
von den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen erwarten, dass sie unverzüglich in
einem 24-Stunden-Schichtsystem hochinfektiöse Intensivpatienten behandeln. Eine
solche Geringschätzung ärztlicher Arbeit demoralisiert die Beschäftigten“,
kritisierte die MB-Vorsitzende.

Auch private Rehabilitationskliniken haben Anspruch auf einen finanziellen
Ausgleich für jedes nicht belegte Bett. Vom Bundesamt für Soziale Sicherung
werden entsprechende Finanzhilfen bereitgestellt. Im ambulanten Bereich stehen
bei relevanten Umsatzminderungen ebenfalls Ausgleichszahlungen zur Verfügung.

Quelle: Marburger Bund, 09.04.2020

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