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Marburger Bund und VKA beginnen Tarifverhandlungen in kommunalen Krankenhäusern mydrg.de





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Marburger Bund und VKA beginnen Tarifverhandlungen in kommunalen Krankenhäusern

Marburger Bund und VKA beginnen Tarifverhandlungen in kommunalen Krankenhäusern (Marburger Bund).



Die Bereitschaft zur Arbeit in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen hat Grenzen. Wir lassen es nicht zu, dass Krankenhäuser diese Grenzen aufweichen und Ärztinnen und Ärzten mehr Dienste leisten müssen, als es tarifvertraglich vereinbart ist. Wenn den kommunalen Arbeitgebern hierzu nicht mehr
einfällt, als nach noch mehr Flexibilität zu rufen, dann stehen uns schwierige Verhandlungen bevor“, sagte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende Marburger Bundes,
zur heute beginnenden ersten Verhandlungsrunde zwischen dem Marburger Bund und
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in Berlin.
MB und VKA beginnen Tarifverhandlungen
MB und VKA beginnen Tarifverhandlungen
Der zu verhandelnde Tarifvertrag gilt für rund 55.000 Ärztinnen und Ärzte in
mehr als 500 kommunalen Krankenhäusern. Für die kommunalen Kliniken in Berlin
existiert ein eigener Ärztetarifvertrag. Der Marburger Bund fordert neben
Verbesserungen bei den Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaften eine lineare
Gehaltserhöhung von 5,5 Prozent ab 1. Oktober 2021 bei einer Laufzeit von einem
Jahr.

„Eine leistungsfähige ärztliche Versorgung an Kliniken braucht klare und
verbindliche Grenzen für Dienste außerhalb der Regelarbeitszeit.
Überschreitungen von Höchstgrenzen dürfen nur im Notfall möglich sein. Heute
aber werden Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften häufig von Arbeitgebern
missbraucht, Ausnahmen werden immer mehr zur Regel. Diesem Treiben müssen wir
einen Riegel vorschieben und die Bedingungen für Ausnahmeregelungen deutlich
schärfen“, bekräftigte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger
Bundes.

Die Forderung von 5,5 Prozent mehr Gehalt entspreche den großen Leistungen von
Ärztinnen und Ärzten auch und gerade in der Corona-Pandemie. „Unsere
Forderungen schränken weder die Flexibilität der ärztlichen Versorgung an
kommunalen Kliniken ein, noch überfordern sie die Krankenhäuser finanziell.
Vielmehr folgen sie dem Anspruch, das arbeitsrechtlich Zulässige im ärztlichen
Klinikalltag transparent zu verankern – verbindlich und leistungsgerecht. Die
Ärztinnen und Ärzte sind bereit, diesem Ziel auch Nachdruck zu verleihen“,
sagte Botzlar.

Quelle: Marburger Bund, 14.10.2021

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