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Medizinische Versorgungszentren: Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit fordert Regulierung durch die Politik

Medizinische Versorgungszentren: Renditeinteressen von Investoren dürfen nicht zu Lasten der Beitragszahlenden gehen (DAK).



In Deutschland sind viele Finanzinvestoren in Medizinischen Versorgungszentren aktiv. Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit fordert den Gesetzgeber dazu auf, die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen dafür umfassend zu überarbeiten. Renditeinteressen von Investoren dürften nicht zu Lasten der
Beitragszahlenden gehen. Der Verwaltungsrat hat jetzt eine entsprechende Resolution beschlossen.

„Bei Einrichtungen, die von Investoren geführt werden, sehen wir dringenden
gesetzlichen Anpassungsbedarf“, erklärt Dieter Schröder, Vorsitzender des
Verwaltungsrats von Deutschlands drittgrößter Krankenkasse. „Nicht nur für
Kliniken und Pflegedienste, sondern auch für Versorgungszentren gilt:
Renditeinteressen von Investoren dürfen nicht zu Lasten der Beitragszahlenden
gehen. Das ist Kern unserer Resolution.“ Diese fordert Änderungen in vier
Bereichen. Erstens soll Interessenskonflikten vorgebeugt werden. Solche können
zum Beispiel auftreten, wenn das Unternehmen des Investors gleichzeitig
Produkte anbietet, die vor Ort eingesetzt werden. Eine zweite Forderung lautet,
problematische Zielvereinbarungen zu verbieten. Die entsprechenden Regelungen
für den Krankenhausbereich müssen nach Ansicht des Verwaltungsrats geschärft
und künftig auf Medizinische Versorgungszentren ausgeweitet werden.

Drittens sollen gesetzliche Regelungen marktbeherrschende Stellungen
verhindern. Dazu fordert der DAK-Verwaltungsrat den Aufbau eines Registers,
durch das die Eigentumsverhältnisse transparent werden. „Wir halten auch eine
Beschilderung am Gebäude für erforderlich, damit sich alle Besucherinnen und
Besucher über die Trägerschaft und die Finanzierungsform des Zentrums
informieren können“, ergänzt Horst Zöller, stellvertretender Vorsitzender des
Verwaltungsrats. Viertens sieht es der Verwaltungsrat kritisch, wenn in einem
Medizinischen Versorgungszentrum nur eine Fachrichtung aktiv ist, die sich
durch besonders hohe Umsätze auszeichnet, zum Beispiel Radiologie oder
Augenheilkunde. Eine Vorgabe, dass mindestens drei Fachrichtungen in einem
Zentrum vertreten sein müssen, könnte aus Sicht des Verwaltungsrats einer
solchen „Rosinenpickerei“ entgegenwirken.

Versorgungszentren in anstehende Strukturreformen einbeziehen
„Medizinische Versorgungszentren sind fester Bestandteil unserer
Gesundheitsversorgung“, bilanziert der Verwaltungsratsvorsitzende Schröder.
„Ihre Zahl wird auch noch zunehmen, da immer mehr Medizinabsolventen lieber als
angestellte Ärztinnen und Ärzte arbeiten als eine Praxis zu übernehmen oder zu
gründen. Wir brauchen diese Zentren, um eine qualitativ hochwertige,
flächendeckende Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Aber hier fehlt es ganz
klar an gesetzlichen Vorgaben. Die Versorgungszentren müssen in die anstehenden
Strukturreformen der Krankenhauslandschaft und der sektorenübergreifenden
Versorgung einbezogen werden.“

Die DAK-Gesundheit ist die drittgrößte gesetzliche Krankenkasse Deutschlands
und versichert 5,5 Millionen Menschen.

Quelle: DAK, 22.09.2022

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