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Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege - Möglichkeiten und Aussichten

Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege - Möglichkeiten und Aussichten (GKV-Spitzenverband).



Mit dem Pflegestärkungsgesetz II beauftragte der Gesetzgeber die Pflegeselbstverwaltung, ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur bundesweit einheitlichen Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen entwickeln und erproben zu lassen. Bis zum 30. Juni 2020 wird die Universität Bremen unter Leitung von Prof. Dr. Heinz Rothgang
das Vorhaben abschließen. Aktuell liegt
der 2. Zwischenbericht für das neu entwickelte Personalbemessungsinstrument in
der stationären Langzeitpflege vor. Heute haben der GKV-Spitzenverband, der
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) und die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW), den
Zwischenbericht eingeordnet und anstehende Schritte erläutert.

Beschattungsmethode in Pflegeheimen und Tageseinrichtungen angewandt
Von April bis Oktober 2018 wurde die wissenschaftliche Erhebung mit der
‚Beschattungsmethode‘ durchgeführt. Insgesamt wurden Daten von 1.380
Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen erhoben, sowie Daten von 163
Tagespflegegästen in teilstationärer Betreuung. 241 speziell geschulte
Pflegefachpersonen „beschatteten“ in einer eins-zu-eins-Zuordnung das
Pflegepersonal in den Pflegeheimen.

Erstmals bundesweit ein einheitliches Personalbemessungsinstrument
Gegenwärtig kommt es zu bundesweit unterschiedlichen Personalschlüsseln, die in
den Rahmenverträgen landesspezifisch festgelegt werden. „Mit dem vorliegenden
Entwurf haben wir erstmals ein mögliches Personalbemessungsinstrument
vorliegen, um den Bedarf an Fach- und Assistenzpflegekräften in einzelnen
Pflegeheimen zu bemessen. Und das nach bundeseinheitlichen Maßstäben und auf
die jeweilige Bewohner-Struktur zugeschnitten. Das ist ein großer Fortschritt,
um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in den einzelnen Einrichtungen weiter
umzusetzen“, so Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des
GKV-Spitzenverbandes.

Landessozialministerien sind am Zug
Nach Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer
Dienste e.V. (bpa), zeigt die Studie, welche personellen Rahmenbedingungen
hilfreich sind, damit bei einer absehbar steigenden Zahl pflegebedürftiger
Menschen möglichst vielen ein verlässliches professionelles Angebot gemacht
werden kann. Meurer: „Jetzt sind die Landessozialministerien am Zug, die eine
verlässliche wissenschaftliche Grundlage bekommen, um erste Schritte zur
Weiterentwicklung einer starren Fachkraftquote zu gehen, die bei insgesamt
steigender Personalausstattung zu einem an Pflegegraden ausgerichteten
Verhältnis von Fachkräften zu Assistenzkräften führen. Die Tendenz ist einfach:
Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind auch die Anforderungen an die
Qualifikation.“

Gleichwertigere Lebensbedingungen für Pflegebedürftige in Pflegeheimen möglich
Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Endlich können
wir sagen, welcher Personaleinsatz in stationären Pflegeeinrichtungen notwendig
ist, um gleichwertigere Pflege- und Lebensbedingungen für Pflegebedürftige zu
schaffen. Im Instrument stecken Vorschläge, um dem Personalmangel mit einer
anderen Aufteilung der Aufgaben und mehr Fachlichkeit für alle Beteiligten zu
begegnen. Die notwendige Umsetzung ist nun auch von konkreten Schritten und
Erfolgen in anderen Bereichen abhängig. Dazu sind weitere Maßnahmen der
Konzertierten Aktion Pflege umzusetzen, die zur konsequenten Entlastung der
Pflegekräfte führen sowie durch eine Reform der Pflegeversicherung die
Eigenanteile für die Pflegebedürftigen begrenzt werden.“

Am 30. Juni 2020 wird die Entwicklung abgeschlossen sein und der
Abschlussbericht vorliegen. Die Universität Bremen schlägt eine modellhafte
Einführung des neuen Verfahrens in einer zunächst begrenzten Zahl von
stationären Einrichtungen vor. Für weitere Schritte sind gesetzliche Regelungen
notwendig. Mit der Einführung des neuen Personalbemessungsinstruments wird ein
bedarfsgerechter Personaleinsatz gefördert und unterstützt. Die
Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte können nachhaltig verbessert werden,
wodurch die Attraktivität des Pflegeberufes weiter steigt. Davon profitieren
Pflegekräfte und Pflegebedürftige gleichermaßen.

Quelle: GKV-Spitzenverband, 25.02.2020

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