Az. L 10 KR 655/20: Krankenkasse muss Kosten für das Zusatzentgelt 147 (Gabe von Apherese-Thrombozytenkonzentraten (ATK)) bei medizinischer Erfordernis übernehmen (Parallelentscheidung) /> Versorgungsbedarf für Kinder nicht mehr flächendeckend gewährleistet />
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