Kliniken melden in der Corona-Krise Kurzarbeit an /> attac demonstriert gegen kapitalistisches Profitstreben im Gesundheitswesen />

Pflegekräfte brauchen bessere Arbeitsbedingungen mydrg.de





monetization_on

Pflegekräfte brauchen bessere Arbeitsbedingungen

Pflegekräfte brauchen bessere Arbeitsbedingungen (Bundesgesundheitsministerium).



Das Bundeskabinett hat heute die Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche zur Kenntnis genommen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird die Verordnung nun kurzfristig erlassen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: In dieser Corona-Epidemie spüren wir einmal mehr, wie wichtig Pflegekräfte für
unsere Gesellschaft sind. Ihre verantwortungsvolle Aufgabe wollen wir besser
honorieren als bisher. Der heute im Kabinett beschlossene Pflegemindestlohn für
die Altenpflege ist dafür ein guter Anfang. Viele zigtausende Pflegekräfte –
gerade in den östlichen Bundesländern – werden künftig deutlich besser bezahlt
als bisher. Wir sind uns innerhalb der Regierung zudem einig, dass dies ein
Schritt von vielen ist, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern
und den Beruf attraktiver zu machen. Angesichts der stark fordernden Situation
in der Altenpflege ist auch klar, dass die Pflegekräfte für ihren Einsatz
während des Corona-Ausbruchs einen Bonus verdient haben. Sie leisten unter
schwierigen Bedingungen gerade Großes.“

Die Verordnung soll die Mindestarbeitsbedingungen insbesondere in der
Altenpflege verbessern, denn die Attraktivität des Pflegeberufs muss dringend
gesteigert werden. Die Corona-Pandemie offenbart die große Verantwortung der
Pflegekräfte für das Leben und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.

Die 4. Pflegekommission hatte am 28. Januar 2020 einstimmig neue
Mindestarbeitsbedingungen für die Pflegebranche empfohlen. Die Verordnung macht
diesen Beschluss für die Zeit vom 1. Mai 2020 bis zum 30. April 2022
branchenweit verbindlich. Erstmalig werden nach der Art der Tätigkeit und der
Qualifikation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer differenzierende
Mindestentgelte festgesetzt. Dadurch werden insbesondere Pflegefachkräfte und
Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung und entsprechenden
Tätigkeit bessergestellt. Die Mindestentgelte in Ost und West werden bis zum 1.
September 2021 sukzessive angeglichen. Darüber hinaus wird als Ausgleich für
die anstrengende, oftmals kräftezehrende Tätigkeit in der Pflegebranche
bezahlter Mehrurlaub eingeführt.

Die Vierte Pflegekommission konnte die massiven Mehrbelastungen der
Pflegekräfte im Zuge der Corona-Pandemie nicht vorhersehen. Die Verordnung ist
jetzt jedoch ein wichtiger Schritt zur attraktiveren Gestaltung des
Pflegeberufs.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 22.04.2020

« Kliniken melden in der Corona-Krise Kurzarbeit an | Pflegekräfte brauchen bessere Arbeitsbedingungen | attac demonstriert gegen kapitalistisches Profitstreben im Gesundheitswesen »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige