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Pflegepersonal-Stärkungsgesetz zu einem Krankenhauspersonal-Stärkungsgesetz weiterentwickeln

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz zu einem Krankenhauspersonal-Stärkungsgesetz weiterentwickeln (Marburger Bund).



Vom Pflegepersonal-Stärkungsgesetz zum Krankenhauspersonal-Stärkungsgesetz – Nicht auf halbem Weg stehen bleiben! Die unterzeichnenden Verbände unterstützen die Intention des PflegepersonalStärkungsgesetzes. Mehr Personal in der Pflege ist das Gebot der Stunde.
Die strenge Differenzierung zwischen Pflegekräften und dem übrigen nichtärztlichen sowie ärztlichen Personalbereich im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz geht aber an der Realität vorbei und führt zu neuen Verwerfungen.
Die Personalsituation darf nicht isoliert betrachtet werden, sie ist vielmehr Teil eines
größeren Problems. Die Fehlanreize und Risiken des DRG-Vergütungssystems,
insbesondere betriebswirtschaftliche Anreize zur weiteren Leistungsverdichtung auf Kosten
des Klinikpersonals, tragen maßgeblich zu den Personalengpässen in den Krankenhäusern
bei. In einem Dienstleistungssektor, bei dem der Personalkostenanteil rund 70 Prozent der
Betriebskosten ausmacht, reagieren viele Kliniken auf veränderte Entgelte für
Krankenhausleistungen mit Personalabbau. Diese Abwärtsspirale muss durchbrochen
werden. Die mangelhafte Investitionsfinanzierung durch die Bundesländer verschärft die
Situation zusätzlich.

Den Berufen außerhalb der Pflege im Krankenhaus droht nun eine weitere außerordentliche
Verdichtung ihrer Arbeit. Es besteht das große Risiko, dass Einsparungen, die unter den
Bedingungen des 100 Prozent-Ansatzes im DRG-System aus der Pflege erwirtschaftet
wurden und jetzt nicht mehr erwirtschaftet werden sollen, dann in andere Berufsgruppen
verlagert werden und deren Lage sogar verschlechtern. Was soll das nützen?
Die Mittel, mit denen der Gesetzgeber reagieren muss, um die Misere aller Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in den Krankenhäusern zu beenden, sind im PflegepersonalStärkungsgesetz beschrieben: die volle Finanzierung neuer Stellen, ein hundertprozentiger
Tarifausgleich, eine Personalbemessung, die sich am Soll und nicht am Ist im DRG-System
orientiert, zusätzliche Mittel für im DRG-System nicht abgebildete Leistungen und die
Ausgliederung des gesamten Krankenhauspersonals aus dem DRG-System. In gleicher
Weise müssen diese Maßnahmen für die Pflege, aber auch für die Ärzte, Ergotherapeuten,
Hebammen, Logopäden, Mitarbeiter im Wirtschaftsdienst und für die medizinischtechnischen Dienste, Physiotherapeuten, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten, Sozialarbeiter und Verwaltungskräfte gelten.
Die unterzeichnenden Verbände appellieren daher an den Gesetzgeber, in einem nächsten
Schritt das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz zu einem KrankenhauspersonalStärkungsgesetz weiterzuentwickeln.
Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
Dr. Dietrich Munz, Präsident des Vorstandes
Deutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie (dbs)
RA Volker Gerrlich, Bundesgeschäftsführer
Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl)
Dagmar Karrasch, Präsidentin
Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V. (DVE)
Andreas Pfeiffer, Vorsitzender
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V.
Andrea Rädlein, Vorsitzende
Marburger Bund Bundesverband
Rudolf Henke, 1. Vorsitzender
Verband Physikalische Therapie (VPT) e.V.
Karl-Heinz Kellermann, Bundesvorsitzender

Quelle: Marburger Bund, 14.12.2018

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