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Professionelle Pflege will kein Alibi-Instrument zur Pflegepersonalbemessung

Professionelle Pflege will kein Alibi-Instrument zur Pflegepersonalbemessung (Deutscher Pflegerat).



Deutscher Pflegerat zum Referentenentwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes: Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zu einem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Der Deutsche Pflegerat begrüßt,
dass die Bundesregierung mit einem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz ein Instrument zur Pflegepersonalbedarfsermittlung einführen möchte. Der Deutsche Pflegerat, die
Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Gewerkschaft ver.di haben die
Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) nach einem Auftrag aus der Konzertierten
Aktion Pflege (KAP) entwickelt und dem Bundesministerium für Gesundheit bereits
Anfang 2020 vorgelegt.

In ihrem Koalitionsvertrag hat die aktuelle Bundesregierung vereinbart, zur
verbindlichen Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus die PPR 2.0 kurzfristig
einzuführen, um schnell und spürbar die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Der nun vorliegende Referentenentwurf nimmt diese Intention allerdings völlig
unzureichend auf und berücksichtigt wesentliche Vorschläge der
Pflegeberufsverbände nicht. Die Chance für eine echte Perspektive auf mehr
Patientensicherheit und bessere Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen im
Krankenhaus werden damit bereits im Referentenentwurf verspielt.

Der Deutsche Pflegerat fordert erhebliche Nachbesserungen im folgenden
Gesetzentwurf und Klarstellungen zu den vielen offenen Fragen: Die PPR 2.0 und
die Kinder-PPR 2.0 müssen direkt benannt werden, der Intensivbereich muss
beachtet werden, Krankenhäuser dürfen von der Pflicht zur Anwendung nicht
ausgenommen werden und auch die sichere Finanzierung des Pflegepersonals aus
der PPR 2.0-Berechnung muss geregelt werden. Im vorliegenden Referentenentwurf
bleibt tatsächlich sogar unklar, ob der Pflegebedarf Grundlage zur Bestimmung
der Soll-Personalbesetzung sein wird, obwohl dies ursprünglich die Intention
der PPR 2.0 war.

Es stellt sich insgesamt die Frage, ob mit diesem Entwurf die Profession Pflege
hinters Licht geführt werden soll. Aber die professionell Pflegenden lassen
sich nicht täuschen. Der Deutsche Pflegerat wird mit seinen Mitgliedsverbänden
kein Alibi-Instrument zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus
unterstützen.“

Quelle: Deutscher Pflegerat, 17.08.2022

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