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Schätzerkreis zur kurzfristigen GKV-Finanzentwicklung

GKV-Schätzerkreis schätzt die finanziellen Rahmenbedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2022 und 2023 (Bundesamt Soziale Sicherung).



Bei seiner heutigen Sitzung kam der GKV-Schätzerkreis – bestehend aus Expertinnen und Experten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbandes – zu einer einvernehmlichen Prognose der Höhe der Einnahmen, Ausgaben sowie der Zahl der Versicherten und
Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2022 und 2023.

Schätzergebnis 2022
Die Einnahmen des Gesundheitsfonds werden auf 268,9 Mrd. Euro geschätzt. Diese
beinhalten den regulären Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Mrd. Euro und einen
ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 14 Mrd. Euro jeweils abzüglich des
Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse sowie weitere 0,3 Mrd. Euro
für zusätzliche Aufwendungen im Bereich Kinderkrankengeld. Zudem wird bei der
Schätzung der Einnahmen des Gesundheitsfonds eine Zuführung aus der
Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 2,1 Mrd. Euro
berücksichtigt. Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds betragen entsprechend
der rechtlichen Vorgaben unverändert 263,7 Mrd. Euro. Die voraussichtlichen
Ausgaben der Krankenkassen für das Jahr 2022 werden auf 286,7 Mrd. Euro
prognostiziert.

Schätzergebnis 2023
Für das Jahr 2023 erwartet der Schätzerkreis Einnahmen des Gesundheitsfonds in
Höhe von 275,1 Mrd. Euro. Diese beinhalten den regulären Bundeszuschuss in Höhe
von 14,5 Mrd. Euro und einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 2 Mrd. Euro
jeweils abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse sowie
weitere 150 Mio. Euro für zusätzliche Aufwendungen im Bereich
Kinderkrankengeld. Des Weiteren wird ein überjähriges Darlehen des Bundes an
den Gesundheitsfonds in Höhe von 1 Mrd. Euro berücksichtigt, das bis spätestens
31. Dezember 2026 zurückzuzahlen ist. Zudem wird bei der Schätzung der
Einnahmen des Gesundheitsfonds eine Zuführung aus der Liquiditätsreserve des
Gesundheitsfonds in Höhe von 4,9 Mrd. Euro berücksichtigt (einschließlich 0,3
Mrd. Euro zur Kompensation von Mindereinnahmen infolge des
Betriebsrentenfreibetragsgesetzes). Ebenfalls einbezogen wird eine Zuführung
aus Finanzreserven der Krankenkassen in Höhe von 3,9 Mrd. Euro. Die Ausgaben
der Krankenkassen im Jahr 2023 belaufen sich voraussichtlich auf 299,9 Mrd.
Euro.
Das Bundesministerium für Gesundheit legt nach Auswertung der Ergebnisse des
Schätzerkreises sowie des parlamentarischen Verfahrens zum
GKV-Finanzstabilisierungsgesetz den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für
das Jahr 2023 fest und gibt ihn bis zum 1. November 2022 im Bundesanzeiger
bekannt.

Quelle: Bundesamt Soziale Sicherung, 13.10.2022

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