RKH Krankenhaus Bietigheim-Vaihingen mit neuer Klinikleiterin /> StrOPS-Richtlinie werde noch überarbeitet />

Schwerpunktstaatsanwaltschaft auch für Nordrhein-Westfalen gefordert mydrg.de





monetization_on

Schwerpunktstaatsanwaltschaft auch für Nordrhein-Westfalen gefordert

Abrechnungsmanipulation: Ersatzkassen in NRW erhalten über eine Million Euro zurück (VdEK).



Die Ersatzkassen in Nordrhein-Westfalen haben im vergangenen Jahr über eine Million Euro von Pflegediensten, Ärzten sowie Heil- und Hilfsmittelerbringern wegen falscher Abrechnungen und anderer Manipulationen zurückerhalten. Das
Ergebnis liegt über dem Durchschnitt der letzten Jahre. 86 Fälle wurden 2021 in NRW abgeschlossen. Der Verdacht der Manipulation
bestätigte sich in 50 Fällen. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem
20-prozentigen Anstieg. Bei zehn dieser Fälle wurde die Staatsanwaltschaft
eingeschaltet, da sich der Verdacht auf eine strafbare Handlung ergeben hatte.
In weiteren zwei Fällen bestand der Verdacht auf eine Vertragsverletzung. Nicht
erhärtet hat sich der Betrugsverdacht in 24 Fällen.

„Abrechnungsbetrug ist keine Bagatelle. Das zeigt die erneut hohe Summe der
Rückforderungen“, sagte Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung in NRW. Er
fordert, dass in Nordrhein-Westfalen nach dem Vorbild anderer Bundesländer
Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet werden.

Ambulante Pflegedienste geprüft
Im Mittelpunkt der Überprüfungen standen erneut ambulante Pflegedienste in NRW.
Auf sie entfielen zwei Drittel der Überprüfungen. Dabei forderten die
Ersatzkassen über 260.000 Euro zurück – rund 25 Prozent der gesamten
Rückforderungen. Allein die Hälfte dieses Betrags entfiel auf vier
Pflegedienste. Bei ihnen hatten die Ersatzkassen den Einsatz von Pflegekräften
festgestellt, die nicht über die notwendige Qualifikation für ihre
wahrgenommenen Aufgaben verfügten oder von den Ersatzkassen dafür nicht
anerkannt waren.

Bei Ärzten und Zahnärzten ergaben sich sechs Verdachtsfälle. Die größten
Einzelbeträge ergaben sich dabei im Fall einer zahnärztlichen
Praxisgemeinschaft aus Westfalen-Lippe, die regelmäßig die
Krankenversicherungskarten der Versicherten taggleich in beiden Praxen
eingelesen hatte. Aufgrund der Schwere der Manipulation in Höhe von 117.000
Euro wurde der Sachverhalt den Ermittlungsbehörden angezeigt. Ein Arzt, der
nicht-erbrachte Leistungen abgerechnet hat, muss rund 125.000 Euro
zurückzahlen. Beide Fälle konnten in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen
Vereinigung bzw. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung in Westfalen-Lippe
aufgedeckt werden.

Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ist inzwischen eine
ehemalige Arzthelferin verurteilt. Sie hatte in den Jahren 2015 bis 2019 zu
Unrecht Verordnungen über Blutzuckerteststreifen erstellt und in Apotheken
eingelöst. Die bezogenen Blutzuckerteststreifen verkaufte die Arzthelferin
gewinnbringend über eBay. Aufgefallen ist der Sachverhalt im Rahmen der
Abrechnungsprüfung bei den gesetzlichen Krankenkassen. Die Schadenssumme von
mehr als 25.000 Euro wurde an die Ersatzkassen zurückgezahlt. Der Arzthelferin
wurde von der Arztpraxis gekündigt.

Fokus auf der Homepage der vdek-Landesvertretung NRW
Über Abrechnungsbetrug in NRW informiert auch das Fokusthema auf der
Internetseite der vdek-Landesvertretung in Nordrhein-Westfalen. Unter
https://www.vdek.com/LVen/NRW/fokus/abrechnungsmanipulation.html
werden herausragende Fälle dargestellt, die Prüfungsergebnisse mit Grafiken
illustriert und über die Rechtsgrundlagen informiert.

Quelle: VdEK, 10.05.2022

« RKH Krankenhaus Bietigheim-Vaihingen mit neuer Klinikleiterin | Schwerpunktstaatsanwaltschaft auch für Nordrhein-Westfalen gefordert | StrOPS-Richtlinie werde noch überarbeitet »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige