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Stellungnahme zum Prüfbericht in Zusammenhang mit der Beschaffung von FFP2 Masken

Stellungnahme zum Prüfbericht in Zusammenhang mit der Beschaffung von FFP2 Masken (Uniklinik Magdeburg).



Heute hat es Berichterstattung im Zusammenhang des Großeinkaufs von FFP2 Masken gegeben. Hierzu nehmen wir wie folgt Stellung: Beim Bericht des Landesrechnungshofes handelt es sich um einen ersten vertraulichen und vorläufigen Entwurf, nicht um den Abschlussbericht. Wir sind sehr irritiert darüber, dass
Inhalte und Informationen daraus jetzt bereits in den Medien zirkulieren. Diesen Zwischenbericht werden wir über dieses Statement
hinaus nicht weiter kommentieren.

Der Landesrechnungshof hat in seiner Stellungnahme aber bereits mitgeteilt,
dass er auf eine gesonderte Prüfungsmitteilung verzichtet. Das bedeutet aus
unserer Sicht, dass zwar kritische Aspekte moniert wurden, die Vorgehensweise
bei der Beschaffung in Anbetracht der pandemiebedingten Krisensituation aber
grundsätzlich nachvollzogen werden konnte.

Der Bericht enthält Aspekte und Formulierungen, die dem Einkauf des
Universitätsklinikums Fehler vorhält. Diesen Punkten werden wir
selbstverständlich gründlich nachgehen.
Die Vergaberegelungen sind während der Pandemie vom Gesetzgeber – ganz bewusst
– außer Kraft gesetzt worden. Er hat umfangreiche Erleichterungen geschaffen,
um den Einkauf von Schutzkleidung zu ermöglichen. Von diesen Regelungen haben
wir als Uniklinikum Gebrauch gemacht.
In der damaligen Hochphase der Pandemie waren am Markt praktisch kaum
qualitativ hochwertige FFP2 Masken in ausreichender Menge vorhanden. Um den
Betrieb des Uniklinikums aufrecht zu erhalten und Krankenschwestern, Pflegern,
Ärztinnen und Ärzte vor dem lebensbedrohlichen Virus zu schützen, musste der
Einkauf in einer Notsituation unbürokratisch und schnell handeln. Das haben wir
auf Basis gesetzlichen Erleichterungen getan. Das Angebot der Firma BBE hatte
damals das beste Preis–Leistungsverhältnis. Das verwandtschaftliche Verhältnis
hat bei der Vergabe keine Rolle gespielt.
In der Pandemie haben wir Masken bei über 15 verschiedenen Lieferanten bezogen.
Einige waren qualitativ so schlecht, dass sie von der Krankenhaushygiene
aussortiert werden mussten. Andere konnten nicht in ausreichender Menge liefern
oder hatten einen so schlechten Tragekomfort, dass sie nicht für die
durchgehende Arbeit im Klinikum geeignet waren.
Wir weisen den Vorwurf, dass Vergabevermerke manipuliert worden sind,
entschieden zurück.
Das Uniklinikum ist vom Landesrechnungshof gebeten worden, eine Stellungnahme
bis zum 18. Oktober abzugeben. Dieser Bitte werden wir selbstverständlich
nachkommen. Zusätzlich haben wir einen Gesprächstermin vereinbart, um aus
unserer Sicht über offene Punkte im Bericht zu besprechen.
Zu weiteren Details werden wir uns nach dem Vorliegen des Abschlussberichtes
äußern.

Quelle: Uniklinik Magdeburg, 30.09.2021

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