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Strafverfolgung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen muss effektiver werden

Strafverfolgung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen muss effektiver werden (GKV-Spitzenverband).



Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hat heute in Nürnberg eine erste Bilanz der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) gezogen, die im vergangenen Jahr bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg neu eingerichtet wurde. Damit wurden die
gewachsenen Kompetenzen, die schon bisher bei drei
Schwerpunktstaatsanwaltschaften für das Gesundheitswesen konzentriert waren,
gebündelt und nochmals verstärkt.

Anlässlich des einjährigen Bestehens der ZKG erklärt Gernot Kiefer,
stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes:

„Landesweit einheitliche, spezialisierte Ermittlungsstrukturen sind besonders
effektiv und haben sich bei der Bekämpfung von Abrechnungsbetrug und Korruption
im Gesundheitswesen als sehr wirksam erwiesen. Das zugrundeliegende
Sozialversicherungsrecht ist komplex, da nicht nur gesetzliche, sondern auch
die vertraglichen Vorgaben zu den Leistungs- und Abrechnungsbeziehungen zu
beachten sind. Hinzu kommt, dass das Gesundheitswesen in seiner Entwicklung
dynamisch ist und sich gesetzliche Rahmenbedingungen häufig verändern.

Die heute vorgestellte Bilanz der ZKG dokumentiert, dass eine effektive
Strafverfolgung von Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen vor
allem dann erfolgreich gelingt, wenn sich Staatsanwälte längerfristig und
durchgängig mit dieser Spezialmaterie befassen und durch Bündelung von
Fachkompetenzen eine entsprechende Expertise aufbauen können. Der Freistaat
Bayern setzt neue Maßstäbe: Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern werden
die Spezialstaatsanwälte der ZKG auch durch Spezialermittler der
Kriminalpolizei unterstützt. Als besonders wichtig ist die zusätzliche
personelle Verstärkung durch Abrechnungsfachkräfte für das Gesundheitswesen
sowie IT-Forensiker anzusehen.

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat bereits im letzten Jahr an die
Länder appelliert, diese Entwicklung konsequent fortzusetzen und in den
länderübergreifenden Gremien zu beraten. Die Strafverfolgung von
Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen muss so effizient wie
möglich werden, und sollte deshalb im kommenden Jahr auch von der Justiz- und
Innenministerkonferenz aufgegriffen werden.“

Quelle: GKV-Spitzenverband, 17.11.2021

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