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Tatort Gesundheitswesen! Ein Milliardenbetrug?

Schwerpunktstaatsanwaltschaften und spezialisierte Ermittlungsgruppen seien besonders effektiv und hätten sich bei der Bekämpfung von Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen bewährt (Bund Deutscher Kriminalbeamter).



Die 16. Berliner Sicherheitsgespräche des Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V.
(BDK) fanden in diesem Jahr in Kooperation mit dem GKV-Spitzenverband in der
Bayerischen Vertretung in Berlin unter der Schirmherrschaft des bayerischen
Innenministers und Vorsitzenden der "Ständigen Konferenz der Innenminister und
-senatoren der Länder" (IMK) statt. Neben zahlreichen Vertreterinnen und
Vertretern der Strafverfolgungsbehörden fand die Veranstaltung auch Interesse
bei Mitarbeitenden der Krankenversicherungen.

Hochrangiges Podium diskutierte über Lösungsansätze Auf dem Podium diskutierten
hochrangige Vertreter aus Politik, Justiz und Kriminalpolizei mit dem BDK und
dem GKV-Spitzenverband über den aktuellen Status Quo in der Betrugsbekämpfung
sowie über Lösungsansätze. Deutlich wurde wieder einmal, dass eine effektive
Strafverfolgung von Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen vor
allem eine größere Anzahl an Fachpersonal in Staatsanwaltschaft,
Kriminalpolizei und den Gesetzlichen Krankenkassen benötigt.

In seinem Fazit zur Veranstaltung erklärte der BDK-Bundesvorsitzende Dirk
Peglow, dass "eine wirksame Bekämpfung des Abrechnungsbetruges im
Gesundheitswesen nur durch die bundesweite Einrichtung von Spezialdienststellen
bei den Ermittlungsbehörden von Polizei und Justiz möglich ist. Die Tatsache,
dass solche Spezialdienststellen bisher nur in sieben Bundesländern
eingerichtet wurden, ist erschreckend. Der überwiegende Teil meiner Kolleginnen
und Kollegen eignet sich das notwendige Fachwissen für diese hochkomplexen
Verfahren nebenbei an und gerät hierbei häufig an Grenzen. Neben einer
grundlegenden Aus- und Fortbildung benötigen wir eine IT-Ausstattung, die der
fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitsprozesse im Gesundheitswesen
standhält".

Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des
GKV-Spitzenverbandes, unterstrich: "Um gegen Betrug und Korruption im
Gesundheitswesen effektiv vorzugehen, braucht es in allen 16 Bundesländern
landesweit einheitliche, spezialisierte Ermittlungsstrukturen. Da darf sich
kein Bundesland wegducken! Denn Schwerpunktstaatsanwaltschaften und
spezialisierte Ermittlungsgruppen sind besonders effektiv und haben sich bei
der Bekämpfung von Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen
bewährt. Deshalb appellieren wir dringend an die Innenministerkonferenz, eine
Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen, um dem Abrechnungsbetrug im
Gesundheitswesen kriminalpolitisch mit großer Entschlossenheit
entgegenzutreten."

Hintergrund

BDK e.V. Leider bietet unser Gesundheitssystem nicht erst seit der
Corona-Pandemie ausreichend Tatgelegenheiten, um kriminelle Gewinne zu
erzielen. Der Topf, aus dem sich die schwarzen Schafe aller Berufsgruppen des
Gesundheitswesens bedienen, war nach Schätzungen des statistischen Bundesamtes
für das Jahr 2021 mit etwa 465 Milliarden Euro befüllt und hat damit einen
erneuten Höchststand im Bereich der Gesundheitsausgaben erreicht. Eine
beträchtliche Summe, insbesondere, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass der
Gesamt-Bundeshaushalt für das Jahr 2021 inklusive des Nachtragshaushaltes mit
insgesamt 548 Milliarden Euro beschlossen wurde.

Zur desolaten Situation bei den Strafverfolgungsbehörden kommt hinzu, dass auch
einer Erhebung der Schadenssummen in Deutschland offenbar nicht die notwendige
Bedeutung zugemessen wird. So liegen allenfalls Schätzungen vor, die sich auf
eine durch die Universität Portsmouth/Großbritannien durchgeführte
Dunkelfeldstudie beziehen. Hiernach soll durch kriminelle Handlungen ein
jährlicher Schaden von etwa 6,19 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben
entstehen. Bei Zugrundlegung der Leistungsausgaben der gesetzlichen
Krankenversicherungen im Jahr 2021 in Höhe von 263 Milliarden Euro wäre das
eine Summe von annähernd 16,28 Milliarden Euro, die in Deutschland durch
Vermögensstraftaten im Gesundheitswesen erlangt wurden.

Fehlverhaltensstellen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und beim
GKV-Spitzenverband Bei allen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und beim
GKV-Spitzenverband gibt es Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im
Gesundheitswesen (§§ 197a SGB V, 47a SGB XI). Diese Ermittlungs- und
Prüfstellen gehen Hinweisen nach, die auf "Unregelmäßigkeiten" oder eine
"rechtswidrige Nutzung von Finanzmitteln" im Zusammenhang mit den Aufgaben der
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung hinweisen, insbesondere zu
Abrechnungsbetrug und Korruption. Wenn die Prüfung ergibt, dass ein
Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen mit nicht nur geringfügiger Bedeutung
für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bestehen könnte, sollen die
Kranken- und Pflegekassen unverzüglich die Staatsanwaltschaft unterrichten.

Der Fehlverhaltensbericht erscheint zweijährig, aktuell zum Jahresende 2022.
Die Berichte sowie weitere Informationen zum Thema "Fehlverhalten" finden Sie
auf unserer Internetseite unter www.gkv-spitzenverband.de

Quelle: Pressemeldung, 23.09.2022

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