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TÜV Röntgenreport 2022

TÜV Röntgenreport 2022: Mängelstatistik unabhängig geprüfter Röntgeneinrichtungen in Kliniken und Arztpraxen (Download, PDF, 3,7 MB).



Viele Mängel an Röntgengeräten betreffen den Strahlenschutz human- und dentalmedizinischer Aufnahmegeräte. Das zeigt der TÜV-Röntgenreport 2022. Insgesamt bestehe aber ein hohes Sicherheitsniveau für Patient:innen und medizinisches Personal. Berlin, 7. April 2022 – Beim Betrieb von Röntgengeräten in
Kliniken, orthopädischen Praxen oder bei Zahnärzt:innen besteht in vielen Fällen Nachbesserungsbedarf bei der Qualitätssicherung und beim Strahlenschutz. Im
Jahr 2021 sind bei den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen an
15.841 untersuchten Röntgengeräten von den TÜV-Sachverständigen insgesamt 2.424
Mängel entdeckt worden. Das ist ein Ergebnis des „TÜV Röntgenreports 2022“.
„Viele Mängel an Röntgengeräten lassen sich vermeiden, wenn Kliniken und
Arztpraxen die Vorschriften des Strahlenschutzes gewissenhaft einhalten und die
Geräte regelmäßig gewartet und geprüft werden“, sagte Dr. Alexander Schröer,
Strahlenschutzexperte des TÜV-Verbands, bei der Vorstellung des ersten
Röntgenreports. „Insgesamt ist das technische Sicherheitsniveau im Bereich der
Röntgendiagnostik hoch und kein Patient muss sich Sorgen machen, wenn eine
Untersuchung ansteht.“ Röntgengeräte müssen einwandfrei funktionieren, um die
Belastung der Patient:innen mit Röntgenstrahlung zu minimieren und
Fehldiagnosen zu vermeiden. Laut Strahlenschutzgesetz muss die Sicherheit der
Geräte daher vor der Inbetriebnahme, bei wesentlichen Änderungen der Anlage
sowie wiederkehrend alle fünf Jahre von unabhängigen Sachverständigen überprüft
werden. Probleme an den Geräten betreffen vor allem Mängel an der
Schutzausrüstung sowie an der Bildempfängertechnik.

Die von den TÜV-Organisationen geprüften Röntgengeräte unterteilen sich in die
Anwendungsbereiche Humanmedizin (2.970 Prüfungen), Dentalmedizin (9.111),
Veterinärmedizin (984) und technische Anwendungen (2.776). Im TÜV-Röntgenreport
sind Gerätetypen abgebildet, bei denen besonders häufig Mängel auftreten, um
daraus Verbesserungsvorschläge für den Strahlenschutz abzuleiten. Die Mängel
werden in die Kategorien „schwerwiegend“, „erheblich“ und „einfach/formal“
eingeteilt. Bei den humanmedizinischen Röntgengeräten sind 19 Prozent der im
Jahr 2021 festgestellten Mängel als „schwerwiegend“ eingestuft worden. Ein
Weiterbetrieb der Anlagen ist dann in der Regel nicht möglich. Schwerwiegende
Mängel müssen behoben und die Geräte erneut geprüft werden. 75 Prozent der
Mängel an humanmedizinischen Geräten waren der Kategorie „erheblich“
zuzuordnen. Die Beseitigung erheblicher Mängel kann von den Sachverständigen
ohne erneuten Ortstermin bestätigt werden. Weitere 6 Prozent waren
„einfache/formale“ Mängel.

Im Jahr 2021 wurden von den TÜV-Sachverständigen 2.970 Geräte für
humanmedizinische Anwendungen geprüft und dabei insgesamt 795 Mängel
festgestellt. Am weitesten verbreitet sind fest installierte Geräte. Bei den
958 geprüften sogenannten stationären Aufnahmeplätzen sind bei 74 Geräten (7,7
Prozent) Mängel an den digitalen Speicherfolien oder den analogen
Film-Folien-Systemen festgestellt worden. „Bei langjähriger Nutzung der Geräte
können Kratzer, Knicke oder Schmutz die Qualität der Röntgenbilder
beeinträchtigen. Diese so genannten Artefakte können im schlimmsten Fall zu
Fehldiagnosen führen“, sagte Schröer. Bei 35 Geräten (3,7 Prozent) sind Mängel
an der Persönlichen Schutzausrüstung festgestellt worden. So können
beispielsweise als Folge von Alterung und unsachgemäßer Handhabung die Wirkung
von Schutzschürzen beeinträchtigt werden.

Neben fest installierten Geräten sind vor allem in Krankenhäusern mobile
C-Bögen im Einsatz, die flexibel an verschiedenen Stellen wie Operationssälen
oder in anderen Röntgenräumen verwendet werden können. Bei C-Bögen sind
Röntgenquelle und Bildempfänger an einem C-förmigen Arm angebracht, was ihn
sehr beweglich macht. So kann bei Untersuchungen und durchleuchtungsgeführten
Eingriffen nahezu jede Körperstelle der Patient:innen erreicht werden. Anders
als bei anderen Geräten werden die Röntgenbilder zwar dargestellt und
gespeichert, aber nicht auf Folienmaterial ausgegeben. An den 739 geprüften
C-Bögen haben die TÜV-Sachverständigen insgesamt 296 Mängel festgestellt. Bei
55 Geräten (7,4 Prozent) wurden Mängel am Bildwiedergabesystem gefunden.
Schröer: „Da die Röntgenbilder beim C-Bogen in Echtzeit auf einem Bildschirm
wiedergegeben werden, müssen die Monitore der Geräte in einwandfreiem Zustand
sein.“

Die mit Abstand meisten Röntgengeräte sind in Zahnarztpraxen in Gebrauch.
Unterschieden werden Dental-Tubus-Geräte, mit denen einzelne Zähne aufgenommen
werden, und Panoramaschichtaufnahmegeräte für Röntgenbilder des gesamten
Gebisses. Im Jahr 2021 wurden 5.358 Dental-Tubus-Geräte geprüft und dabei
insgesamt 882 Mängel festgestellt. Die schlanken Geräte sind entweder mobil
oder werden an Wand, Decke oder direkt am Behandlungsstuhl angebracht. An 353
Geräten haben die Sachverständigen Mängel an den Patient:innenschutzmitteln
festgestellt (6,6 Prozent). In der Regel fehlt der vorgeschriebene
Schilddrüsenschutzschild, den Patient:innen bei der Röntgenaufnahme unter dem
Kinn festhalten müssen, oder andere Patientenschutzmittel. Darüber hinaus
wurden 3.753 Panoramaschichtaufnahmegeräte geprüft und insgesamt 572 Mängel
festgestellt. Bei 58 Geräten (1,5 Prozent) sind Mängel an den digitalen
Speicherfolien oder den analogen Film-Folien-Systemen entdeckt worden, die wie
bei den humanmedizinischen Geräten zu Artefakten auf den Röntgenbildern führen
können.

Nicht gesondert behandelt werden im TÜV-Röntgenreport Geräte für Mammographie
und Hochdosisgeräte für Computertomographie (CT) und Strahlentherapien, da die
Mängelquoten hier sehr niedrig sind. Bei 300 Prüfungen von CT-Geräten im Jahr
2021 sind nur 18 Mängel festgestellt worden. In zwei Fällen waren die Mängel
allerdings schwerwiegend, da der bauliche Strahlenschutz für die Anlagen nicht
ausreichend war. „Viele Mängel können nur durch eine Prüfung vor Ort entdeckt
werden“, sagte Schröer. „Die Kombination aus regelmäßigen Wartungen und
externen Prüfungen durch unabhängige Sachverständige gewährleistet einen
optimalen Schutz der Patienten, des medizinischen Personals und der Bevölkerung
vor gesundheitsschädlicher Strahlung.“

Methodik-Hinweis: Grundlage des Röntgenreports sind die Ergebnisse der von den
TÜV-Organisationen im Jahr 2021 durchgeführten Prüfungen von
Röntgeneinrichtungen, die laut Strahlenschutzgesetz vorgeschrieben sind.

Quelle: Pressemitteilung, 07.04.2022

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