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VKA weist Marburger Bund-Forderungen für die Ärzteschaft zurück

Marburger Bund-Forderungen seien maßlos überzogen (Pressemitteilung).



Ärztegewerkschaft fordert vollen Inflationsausgleich plus Entgeltsteigerung von 2,5 Prozent / Forderungsvolumen liegt bei 673 Millionen Euro und würde die Wirtschaftlichkeit der kommunalen Krankenhäuser massiv beeinträchtigen. Berlin. Die Gewerkschaft Marburger Bund hat heute ihre Forderungen für die mehr
als 60.000 Ärztinnen und Ärzte bekannt gegeben, die an einem kommunalen
Krankenhaus beschäftigt sind und auf die der Tarifvertrag für Ärztinnen und
Ärzte (TV-Ärzte/VKA) angewandt wird. Er fordert, die Gehälter der Ärztinnen und
Ärzte in kommunalen Krankenhäusern mit Wirkung ab 1. Januar 2023 im Umfang der
„kumulierten monatlichen Inflationsentwicklung seit Oktober 2021 zuzüglich 2,5
Prozentpunkte anzuheben“. Der Marburger Bund geht in seiner Pressemitteilung
von einer kumulierten monatlichen Inflationsentwicklung von 10,4 Prozent aus.
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hatte sich im Mai 2022
mit der Gewerkschaft auf einen Tarifabschluss geeinigt. Ein Teil dieser
Tarifeinigung war die Erhöhung der Entgelte ab dem 1. Oktober 2021 um 3,35
Prozent.

Wolfgang Heyl, Vorsitzender des Gruppenausschusses der VKA für Krankenhäuser
und Pflegeeinrichtungen und Verhandlungsführer der VKA: „Die Forderungen des
Marburger Bundes liegen tatsächlich bei fast 13 Prozent – das ist maßlos
überzogen. Sie würden bei unseren Häusern ein Kostenvolumen von rund 673
Millionen Euro verursachen. Wir verstehen, dass auch die Ärztinnen und Ärzte
die Inflation trifft. Die gestiegenen Kosten treffen aber auch die
Krankenhäuser selbst. Viele unserer Krankenhäuser schreiben schon rote Zahlen.
Der Marburger Bund lässt auch völlig außer Acht, dass die Entlastungspakete der
Bundesregierung zu einer signifikanten Verringerung der Preissteigerungen
führen. Nicht zu vergessen, wir haben im Mai dieses Jahres erst einen
Tarifabschluss für die Ärzteschaft vereinbart, der neben einer Entgelterhöhung
zahlreiche weitere Verbesserungen mit sich bringt. Das sind alles Kosten, mit
denen unsere Häuser kalkulieren müssen. Wir brauchen aber genügend Mittel, um
die Daseinsvorsorge sicherstellen zu können – bei einem wie gefordert hohen
Abschluss wäre das nicht mehr möglich.“

Die Tarifverhandlungen für die Ärzteschaft beginnen am 23. Januar 2023.
Wolfgang Heyl: „Wir fordern den Marburger Bund auf, die wirtschaftliche
Situation der kommunalen Krankenhäuser nicht außer Acht zu lassen. Ziel muss
ein Tarifabschluss sein, der den Ärztinnen und Ärzten und Krankenhäusern
gerecht wird. Wir müssen handlungsfähig bleiben, sonst ist die Daseinsvorsorge
gefährdet.“

Weitere Informationen finden Sie unter: www.vka.de

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband
der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die
Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge
mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt
fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit mehr als 2,4 Millionen
Beschäftigten.

Quelle: Pressemitteilung, 01.12.2022

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