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VPKA Bayern kritisiert Mindestlohnanhebung

Der VPKA Bayern hält die geplante Erhöhung des Mindestlohnes für einen unzulässigen Eingriff in die Tarifautonomie der Gesundheitsbranche und fordert einen Ausgleich für die zu erwartenden Mehrkosten (Medienaussendung).



Zum 1. Oktober 2022 soll der gesetzlich vorgegebene Mindestlohn in Deutschland auf 12 Euro pro Stunde steigen. Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. (VPKA) sieht dies kritisch. Die Erhöhung sei ein fragwürdiger Eingriff in die Tarifautonomie. Sie löse womöglich eine Kettenreaktion quer
durch alle Lohngruppen aus. Dies könnte in vielen Tarifwerken zu einer spürbaren Verteuerung führen und damit die ohnehin problematische, hohe Inflationssituation verstärken. Die im Krisenmodus
befindlichen Kliniken würden mit weiteren Kosten belastet, vor
allem im Bereich der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen, mahnt
der Geschäftsführer des Verbandes, Michael Strobach.

„Tarifautonomie bedeutet, dass Unternehmen das Recht auf eine
eigenständige Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen
anhand von Tarifverträgen haben. Wir sehen die neuen Vorgaben
als Einschnitt in dieses Recht“, erklärt Michael Strobach und betont,
der VPKA Bayern habe seit Jahren ein etabliertes und
funktionierendes Tarifsystem mit ver.di und dem Marburger Bund.

Auch die Arbeit der ständigen unabhängigen
Mindestlohnkommission der Bundesregierung habe bislang bestens
funktioniert. Deren Aufgabe ist es zu prüfen, welche Höhe des
Mindestlohns geeignet ist, um einerseits einen angemessenen
Schutz der Arbeitnehmer:innen zu gewährleisten und andererseits
auf faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen für die
betroffenen Arbeitgeber zu achten. Die Kommission hatte zuletzt
am 30. Juni 2020 eine mehrstufige Anhebung des Mindestlohns
beschlossen, die als vorerst letzten Schritt zum 1. Juli 2022 einen
Anstieg auf brutto 10,45 Euro vorsieht. „Warum der Gesetzgeber
jetzt noch eine weitere Erhöhung im Oktober draufsattelt, ist uns
angesichts der kritischen wirtschaftlichen Lage, in der sich viele
Branchen seit Beginn der Pandemie befinden, nicht erklärlich“,
kritisiert Strobach.

Das zentrale Problem bei der geplanten Erhöhung des
Mindestlohns ist laut Strobach aber, dass diese zu Forderungen
nach Lohnanstiegen quer durch alle Entgeltstufen führen kann. „Es
werden bereits jetzt Forderungen laut, den Verdienstabstand
zwischen den einzelnen Lohngruppen zu wahren. Konkret bedeutet
dies, dass die Anhebung des Verdienstes in Entgeltstufe 1 eine
Anhebung in allen folgenden Lohngruppen entlang der gesamten
Gehaltstabelle nach sich ziehen könnte - die Folge ist ein deutlicher
Anstieg der Personalkosten insgesamt.“

Die Kliniken hätten seit zwei Jahren mit coronabedingten
Einnahmeausfällen und steigenden Kosten für Medizin- und
Hygieneprodukte zu kämpfen. Hinzu kämen aktuelle
Rückforderungen staatlicher Unterstützungsleistungen. „In diesen
sehr angespannten Zeiten bedeutet ein spürbarer Anstieg der
Personalkosten ein enormes finanzielles Problem“, befürchtet er. Das
gelte gleichermaßen für Krankenhäuser wie auch für Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen. „Denn sie können steigende Löhne
nicht durch höhere Umsätze oder Anhebung der Preise
erwirtschaften. Eine freie Preisgestaltung im Gesundheitswesen ist im
Gegensatz zur freien Wirtschaft nicht möglich.“
Der VPKA schließt sich daher der Forderung des Bundesverbands
Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) an den Gesetzgeber an. Zudem
müsste zumindest die Refinanzierung der
Personalkostensteigerungen gewährleistet werden.

Quelle: Medienaussendung, 04.04.2022

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