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Zusammenschluss zwischen Charité und Deutschem Herzzentrum Berlin genehmigt

Zusammenschluss zwischen Charité und Deutschem Herzzentrum Berlin genehmigt (Bundeskartellamt).



Das Bundeskartellamt hat die Zusammenführung der herzmedizinischen Angebote von Charité und Deutschem Herzzentrum Berlin und damit die Gründung des Deutsches Herzzentrum der Charité am gemeinsamen Standort Campus Virchow-Klinikum
freigegeben. Der fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch das Bundeskartellamt
ging eine längere Vorprüfung voraus.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Mit der Charité und den
Vivantes-Kliniken hat das Land Berlin auf den dortigen Krankenhausmärkten eine
herausgehobene Stellung. Das Deutsche Herzzentrum Berlin ist im Bereich
Herzchirurgie führend. Die beiden Häuser sind schon heute im Bereich
Herzmedizin sehr eng miteinander verbunden, so dass insoweit die Auswirkungen
des Zusammenschlusses für den Wettbewerb sehr gering sind. Zudem verbleiben für
die Patientinnen und Patienten nach dem Zusammenschluss hinreichende
Auswahloptionen alternativer Klinik-Betreiber. Im Rahmen unserer Prüfung haben
wir uns auch mit möglichen Effizienzvorteilen befasst, die unter anderem von
einem geplanten Neubau ausgehen sollen.“

Die Charité als Universitätsklinikum des Landes Berlin und das Deutsche
Herzzentrum Berlin („DHZB“) als unabhängige Stiftung im Land Berlin sind
rechtlich getrennte Organisationen. Der Krankenhausbetrieb des DHZB,
insbesondere die international renommierte Herzchirurgie, arbeitet jedoch
bisher schon sehr eng mit der unmittelbar benachbarten Charité am Campus
Virchow-Klinikum zusammen. Nunmehr sollen die herzmedizinischen Einrichtungen
beider Träger zusammengelegt werden, um ein international führendes Herzzentrum
zu errichten. Zu diesem Zweck wird die Charité den Krankenhausbetrieb der
DHZB-Stiftung erwerben und am Campus Virchow-Klinikum einen von Bund und Land
Berlin finanzierten Neubau errichten, in dem die herzchirurgischen und
kardiologischen Abteilungen von Charité und DHZB modernen medizinischen
Erfordernissen entsprechend vereinigt werden. Zusätzlich wird der in den
nächsten Jahren zu errichtende Neubau mit einer zentralen Notaufnahme und
einem Hubschrauberlandeplatz auf dem Dach ausgestattet sein und damit für
zahlreiche Notfallpatienten aus Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
eine beschleunigte Behandlung ermöglichen.
Zu Einzelheiten der fusionskontrollrechtlichen Prüfung vgl. Fallbericht vom 7.
Juni 2021.

Hintergrund:
Da in den 1970iger Jahren Herzpatienten in West-Berlin mangels einer
entsprechenden Herzchirurgie teilweise „ausgeflogen“ werden mussten, wurde im
Jahr 1985 die DHZB-Stiftung vom Land Berlin gegründet und eine Herzchirurgie in
Berlin-Wedding am Standort des Rudolf-Virchow-Klinikums aufgebaut. Neben
Herztransplantationen erfolgten seit Ende der 80iger Jahre auch Kunstherz- und
Herz-Lungentransplantationen. Das unmittelbar benachbarte
Rudolf-Virchow-Krankenhaus wurde nach der Wiedervereinigung Teil der
Humboldt-Universität und bildet nunmehr den Campus Virchow-Klinikum der
Charité. Hier betreibt die Charité mit der Klinik für Kardiovaskuläre Chirurgie
ebenfalls eine herzchirurgische Fachabteilung.

Krankenhäuser sind unabhängig von ihrer Trägerschaft unternehmerisch tätig und
stehen untereinander im Wettbewerb. Aufgrund der engen gesetzlichen Vorgaben
existiert in diesem Bereich kaum Preiswettbewerb. Ziel der Fusionskontrolle ist
es darum in erster Linie, den Wettbewerb um die Qualität der Versorgung der
Patienten zu erhalten. Entscheidend dabei ist, dass den Patienten vor Ort
hinreichende Auswahlalternativen zur Verfügung stehen.

In den vergangenen Jahren mussten trotz des fortschreitenden
Konzentrationsprozesses im Krankenhausbereich nur sehr wenige Vorhaben vom
Bundeskartellamt untersagt werden. Zwischen 2003 und Juli 2020 wurden von
insgesamt 341 angemeldeten Transaktionen lediglich sieben untersagt. Acht
Projekte wurden nach kritischer Bewertung im Rahmen einer informellen
Voranfrage letztlich nicht angemeldet.

Quelle: Bundeskartellamt, 07.06.2021

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