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DGIV fordert für den Schnittstellenbereich von ambulant und stationär effizientere und effektivere Versorgungsstrukturen

Positionspapier 2020 (PDF, 480 kB): DGIV fordert für den Schnittstellenbereich von ambulant und stationär effizientere und effektivere Versorgungsstrukturen (Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen).



Unter dem Titel Integrierte Versorgung im Schnittstellenbereich von ambulant und stationär stärken! beleuchtet die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e. V. (DGIV) in ihrem diesjährigen Positionspapier kritisch die Regierungsarbeit auf dem Gebiet der Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen.
COVID 19 hat die deutsche Wirtschaft schwerwiegend geschwächt und den Staat
veranlasst, eine gewaltige Neuverschuldung aufzunehmen. Bereits heute hat
deshalb die Frage der Verbesserung von Effizienz und Effektivität der für die
Daseinsfürsorge der Bürgerinnen und Bürger ohnehin sehr kostenträchtigen
gesundheitlichen Versorgung eine neue, sehr viel größere Dimension erhalten.“,
betont der DGIV-Vorstandsvorsitzende Prof. Stefan G. Spitzer. „In der
bisherigen Bekämpfung der viralen Gefahr hat sich unser hochentwickeltes
Gesundheitswesen bewährt.“, so Spitzer, „Die moderne Medizin und
Versorgungswissenschaft hat uns aber zunehmend mehr Möglichkeiten an die Hand
gegeben, über althergebrachte Sektorengrenzen hinweg durch eine Integrierte
Versorgung Kooperationslösungen zu generieren, mit denen zum Wohle der
Patienten die medizinische und pflegerische Versorgung verbessert werden
kann.“

An diesem Thema ist laut DGIV in Zeiten stark sprudelnder Quellen von Steuern
und Abgaben nicht engagiert genug gearbeitet worden. Gerade jetzt vermisst man
aber stärker denn je moderne Strukturentwicklungen für eine integrierte
kooperative Versorgung, verbunden mit einer konsequenten Neubewertung
qualitätsgesicherter ambulanter Alternativen zu nicht erforderlichen
stationären Aufenthalten und Behandlungen.

Deshalb fordert die DGIV von den Regierungen von Bund und Ländern unter den
nachfolgend aufgeführten Eckpunkten besonders für den Schnittstellenbereich von
ambulanter und stationärer Versorgung eine gemeinsame Trendwende hin zu
durchgreifenden und nachhaltigen effizienten und effektiven
Entwicklungsschritten:

Das deutsche Gesundheitswesen hatte bisher im Corona-Jahr 2020 mannigfaltige
Herausforderungen zu bestehen. Wie das gemeistert wurde, hat dem Land, seiner
Administration und seinen gesundheitlichen Versorgungsstrukturen viel
internationale Anerkennung eingebracht. Den durch die Corona-Krise verursachten
Belastungen muss jedoch gerade auch im Gesundheitswesen durch eine effizientere
und effektivere Versorgung begegnet werden.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe sektorenübergreifende Versorgung ist bisher der
Aufgabenstellung des Koalitionsvertrages nicht gerecht geworden.

Trotz ihres großen Potenzials für eine effizientere und effektivere Versorgung
werden derzeit integrierte Versorgungsstrukturen, die auf der Kooperation von
Krankenhäusern und Vertragsärzten beruhen, nicht mehr weiterentwickelt.

Die Besorgnis des Staates in Bund und Ländern über das unklare Schicksal
unwirtschaftlicher Krankenhäuser führt zu unsystematischen, einseitigen
Entwicklungsversuchen auf dem Gebiet der sektorenübergreifenden Versorgung.

Mit Ausnahme des Wegfalls der Wirtschaftlichkeitskontrolle nach vier Jahren
sind derzeit keine innovativen Entwicklungsabsichten der Bundesregierung für
integrierende Selektivverträge bekannt geworden.

Die Rückstände des deutschen Gesundheitswesens bei der Umsetzung des Prinzips
„ambulant vor stationär“ werden absehbar auch von der derzeitigen
Bundesregierung nicht beseitigt werden.

Vermisst wird zunehmend eine konsequente Auseinandersetzung mit sektoralen
Beharrungskräften in Staat und Selbstverwaltung.

Das Fehlen von wissenschaftlich begründeten lang- und mittelfristigen
Konzeptionen und Zielstellungen auf staatlicher Seite hemmt wesentlich die
sektorenübergreifend zu koordinierende Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Die Aufgaben zur Ausschöpfung des großen Potenzials des Schnittstellenbereiches
von ambulant und stationär für die Steigerung von Effizienz und Effektivität
der gesundheitlichen Versorgung sind komplex und mit Widerständen starker
Partikularinteressen behaftet. Nicht zuletzt durch die enormen wirtschaftlichen
Belastungen der Corona-Krise wird immer deutlicher, dass der Staat nicht länger
diese bereits seit Jahrzehnten bekannten Aufgaben auf kommende staatliche
Verantwortungsträger und kommende Generationen der deutschen Gesellschaft
abschieben darf.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen, 10.07.2020

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