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BARMER-Hilfsmittelreport 2022

BARMER-Hilfsmittelreport 2022 (Download, PDF, 852 kB).



In der Gesetzlichen Krankenversicherung drohen Extrakosten in Milliardenhöhe bei Medizinprodukten ohne erwiesenen Zusatznutzen. Deshalb sollten wichtige Medizinprodukte einer frühen Nutzenbewertung
ähnlich wie Arzneimittel unterzogen werden. Zudem fordert die BARMER, die Beschlüsse zur Nutzenbewertung
regelmäßig zu aktualisieren und die Praxis des Gemeinsamen Bundesausschusses
dahingehend anzupassen. Dass dies sinnvoll ist, zeigt eine Analyse zu Systemen
zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) im BARMER-Hilfsmittelreport 2022. Die
CGM-Systeme ermöglichen Diabetikerinnen und Diabetikern, ihren Blutzuckerwert
rund um die Uhr mit Hilfe eines Sensors zu messen. Bis zum Jahr 2020 wurden in
Deutschland über eine halbe Million Diabetiker damit ausgestattet. Zum
medizinischen Zusatznutzen von CGM-Geräten gibt es in Studien bislang jedoch
nur vereinzelte Hinweise. Für die Gesetzliche Krankenversicherung entstehen
hingegen jährliche Extraausgaben von rund einer Milliarde Euro. „Wichtige
Medizinprodukte sollen nicht nur ein technisches Gütesiegel vorweisen, sondern
zukünftig auch ihren tatsächlichen Zusatznutzen in der Therapie. Es geht wie
bei Arzneimitteln um Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit“, sagt Prof.
Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER.

Datenanalyse liefert Hinweise
Grundlage für die Versorgung mit CGM-Geräten sei ein Beschluss des Gemeinsamen
Bundesausschusses aus dem Jahr 2016. Dieser sei seinerzeit mit Studien
begründet worden, die bei Diabetes mellitus Typ 1 auf einen höheren Schutz vor
gefährlichen Unterzuckerungen hindeuteten. Nun müsse überprüft werden, ob sich
die Erwartungen bestätigten, so Straub. Für den BARMER-Report seien Daten der
Jahre 2018 bis 2020 für jeweils 12.000 Versicherte verglichen worden, die ihren
Blutzucker mit einem CGM-Gerät oder konventionell mit Blutzuckerteststreifen
messen. Dabei habe sich kein wesentlicher Zusatznutzen der CGM-Systeme gezeigt.
Straub: „Wir unterstützen moderne Methoden, brauchen aber zugleich aktuelle
Bewertungen ihres realen Zusatznutzens. Basis dafür können Routinedaten der
Krankenkassen sein, nötigenfalls untermauert durch weitere Studien. So gehen
Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte nicht von falschen
Voraussetzungen aus.“

Quelle: Pressemitteilung, 06.07.2022

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