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Bei fast jedem vierten Sterbefall in NRW war 2021 Krebs die Todesursache

Bei fast jedem vierten Sterbefall in NRW war 2021 Krebs die Todesursache (IT.NRW).



Im Jahr 2021 starben in Nordrhein-Westfalen 26.953 Männer und 23.914 Frauen an den Folgen einer bösartigen Neubildung.
Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2021 war Krebs (bösartige Neubildungen) die
Ursache für 23,1 Prozent aller Todesfälle in Nordrhein-Westfalen. Zehn Jahre
zuvor hatte dieser Anteil bei 27,3 Prozent gelegen. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Weltkrebstages
(4. Februar 2023) mitteilt, starben 2021 insgesamt 50 867 Personen (26 953
Männer und 23 914 Frauen) an den Folgen einer Krebserkrankung. Das waren 2,0
Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2020: 51 917) und 1,4 Prozent weniger als
2011 (damals: 51 569). Das durchschnittliche Sterbealter der an einer
Krebserkrankung Gestorbenen lag 2021 mit 75,0 Jahren um vier Jahre niedriger
als bei allen Verstorbenen (79,0 Jahre).

Bei den krebsbedingten Todesfällen waren Krebserkrankungen der Verdauungsorgane
die häufigste Todesursache (Männer: 30,6 Prozent, Frauen: 28,0 Prozent). Die
zweithäufigste Todesursache waren Krebserkrankungen der Atmungsorgane und
sonstiger intrathorakaler Organe (Männer: 26,0 Prozent, Frauen: 19,8
Prozent).

Tabellarische Daten der Grafik
Die dritthäufigste krebsbedingte Todesursache unterscheidet sich bei Männern
und Frauen: Bei Männern lagen bösartige Neubildungen der Genitalorgane (12,3
Prozent) auf dem dritten Rang – bei Frauen war es Brustkrebs (16,9 Prozent).

Tabellarische Daten der Grafik
In Münster war im Jahr 2021 die Sterberate mit 214 krebsbedingten Sterbefällen
je 100 000 Einwohnern landesweit am niedrigsten. Die höchste Rate wurde mit 344
Krebssterbefällen je 100 000 Einwohner für den Kreis Wesel ermittelt. NRW-weit
starben von jeweils 100 000 Einwohnern 284 Personen an den Folgen einer
Krebserkrankung.

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass die Zuordnung der
Todesursachen in der Todesursachenstatistik auf den Angaben der den Tod
bescheinigenden Ärztinnen und Ärzte in den ausgestellten Todesbescheinigungen
basiert. Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um eine nachweisbare
Untergrenze. Im Jahr 2021 wurde für 1,7 Prozent der Sterbefälle keine
Todesbescheinigung an IT.NRW übermittelt. Diese Fälle wurden laut
Internationaler statistischer Klassifikation der Krankheiten und verwandter
Gesundheitsprobleme den ungenau oder nicht näher bezeichneten Todesursachen
(ICD-Kapitel R00-R99) zugeordnet. Insgesamt fielen 8,9 Prozent der Todesfälle
in diese Rubrik. (IT.NRW)

Quelle: IT.NRW, 02.02.2023

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