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Betriebskostenpauschale für Geburtshäuser steigt um 13,7 Prozent

Betriebskostenpauschale für Geburtshäuser steigt um 13,7 Prozent (GKV-Spitzenverband).



Geburtshäuser, die durch Hebammen geführt werden, haben für die kommenden drei Jahre finanzielle Planungssicherheit, um Schwangere bei ambulanten Geburten zu betreuen. Nach intensiven gemeinsamen Verhandlungen haben sich die Vertragspartner - der GKV-Spitzenverband
sowie der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser - auf eine Anhebung der Betriebskostenpauschale verständigt. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen neben den eigentlichen Hebammenleistungen im Geburtshaus
auch die entsprechenden Betriebskosten für die räumliche und sachliche
Ausstattung sowie für eine zusätzliche Personalbereitstellung mit einer
Pauschale. Diese steigt ab dem 1. Januar 2019 von derzeit 707 Euro auf 804 Euro
pro Geburt. Das bedeutet eine Steigerung um 13,7 Prozent.

„Für die Vertragspartner stellt das Verhandlungsergebnis einen echten Erfolg
dar, der durch die gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten
möglich wurde“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender
des GKV-Spitzenverbandes.

Auch Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands, sowie
Dr. Christine Bruhn, Vorstand im Netzwerk der Geburtshäuser, und Reinhild
Bohlmann, Vorsitzende des Bunds freiberuflicher Hebammen, äußern sich sehr
zufrieden über das Ergebnis, das letztlich den Schwangeren zugutekommt.

Quelle: GKV-Spitzenverband, 12.12.2018

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