Datenübermittlung nach § 301 Abs. 3 SGB V, Schlüsselfortschreibung
Datenübermittlung nach § 301 Abs. 3 SGB V, Schlüsselfortschreibung - Die Schlüsselfortschreibung wird auch in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt und enthält Korrekturen der Entgeltschlüssel und Entgeltarten (Deutsche Krankenhausgesellschaft).