Datenübermittlung nach § 301 - Vereinbarung und Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit § 17c KHG
Datenübermittlung nach § 301 - Vereinbarung und Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit § 17c KHG (BWKG).
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