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Ergebnisse der Gesundheitsausgabenrechnung 2017 für Sachsen-Anhalt

Ergebnisse der Gesundheitsausgabenrechnung 2017 für Sachsen-Anhalt (Statistikamt Sachsen-Anhalt).



Die Gesundheitsausgaben je Einwohner/-in betrugen im Jahr 2017 in Sachsen-​Anhalt 4 704 EUR, das waren 202 EUR bzw. 4,5 % mehr als im Jahr 2016. Den höchsten Zuwachs aller Ausgabenträger verzeichnete dabei die soziale Pflegeversicherung, deren Gesundheitsausgaben in Sachsen-​Anhalt je
Einwohner/-in um 111 EUR (+21,7 %) zunahmen und 622 EUR betrugen. Ursache
hierfür war das Inkrafttreten des dritten Pflegestärkungsgesetzes im Jahr
2017.

©  StaLA
Den größten Anteil an den Gesundheitsausgaben in Sachsen-​Anhalt übernahm 2017
weiterhin die Gesetzliche Krankenversicherung mit rd. 2/3 bzw. 3 037 EUR je
Einwohner/-in. Gegenüber dem Jahr 2016 stiegen die Pro-​Kopf-Ausgaben der
Gesetzlichen Krankenversicherung um 72 EUR (+2,4 %).

Als einziger Ausgabenträger in Sachsen-​Anhalt waren die Gesundheitsausgaben
der öffentlichen Haushalte gegenüber dem Vorjahr rückläufig, sie reduzierten
sich um 12 EUR je Einwohner/-in.

In Deutschland stiegen die Pro-​Kopf-Gesundheitsausgaben 2017 um 189 EUR bzw.
4,3 % auf 4 544 EUR, sodass Sachsen-​Anhalt auch im Jahr 2017 deutlich über dem
Pro-​Kopf-Bundeswert lag. Für die Gesetzliche Krankenversicherung und die
soziale Pflegeversicherung wurden dabei in Sachsen-​Anhalt die höchsten
Pro-​Kopf-Werte im Bundesländervergleich ausgewiesen. Demgegenüber waren die
Ausgaben der Privaten Krankenversicherung mit 195 EUR je Einwohner/-in die
geringsten aller Bundesländer.

Insgesamt hatten die Gesundheitsausgaben 2017 in Sachsen-​Anhalt ein Volumen
von 10,5 Mrd. EUR, was einem Anteil von 2,8 % an den Gesundheitsausgaben in
Deutschland (375,6 Mrd. EUR) entsprach. In Sachsen-​Anhalt lag die Höhe der
Gesundheitsausgaben bei 17,0 % des im gleichen Zeitraum im Land
erwirtschafteten Bruttoinlandsprodukts, für Deutschland lag dieser Wert bei
11,5 %.

Zu den Gesundheitsausgaben zählen alle Käufe von Waren und Dienstleistungen,
die zum Zweck der Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege getätigt
werden, die Kosten der Verwaltung sowie die Investitionen der Einrichtungen des
Gesundheitswesens. Als Ausgabenträger werden in der Gesundheitsausgabenrechnung
(GAR) alle öffentlichen und privaten Institutionen bezeichnet, die Leistungen
für die Gesundheit finanzieren.

Die vorliegenden Berechnungsergebnisse wurden durch die Arbeitsgruppe
„Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder“ (AG GGRdL) ermittelt.
Weitere Ergebnisse für Sachsen-​Anhalt sowie Ergebnisse für alle Bundesländer
zur GAR können der Internet-​Seite der AG GGRdL unter www.ggrdl.de entnommen

Quelle: Statistikamt Sachsen-Anhalt, 07.08.2019

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