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Gut 6 Prozent aller ambulant durchgeführten Corona-Testungen wurden von den Notaufnahmen der Krankenhäuser mit den KVen abgerechnet

Gut 6 Prozent aller ambulant durchgeführten Corona-Testungen wurden von den Notaufnahmen der Krankenhäuser mit den KVen abgerechnet (ZI).



Vertragsarztpraxen waren die wichtigsten Anlaufstellen während des ersten
COVID-19-Pandemieschubs im Frühjahr. Dies zeigen auch aktuelle Abrechnungsdaten
zu PCR-Tests. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für
die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried:
„Im ersten Quartal 2020 sind fast 94 Prozent der PCR-Tests zur
Verdachtsabklärung einer potenziellen COVID-19-Infektion ambulant im haus- und
fachärztlichen Bereich erbracht worden. Lediglich gut 6 Prozent aller ambulant
durchgeführten Testungen sind von den Notaufnahmen der Krankenhäuser gegenüber
den Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet worden. Das zeigen die aktuell
vom Zi ausgewerteten vertragsärztlichen Abrechnungsdaten für die Monate Januar
bis März 2020.

Vergleichende Untersuchungen zum Pandemiemanagement in Europa legen nahe, dass
das effiziente Miteinander von starken ambulanten Versorgungsstrukturen und
einer leistungsfähigen Kliniklandschaft einen wesentlichen Beitrag zur
Eindämmung der Pandemie in Deutschland geleistet hat. Deshalb sollten die
Leistungen des ambulanten Schutzwalls, in dem neun von zehn Corona-Patienten
versorgt worden sind, und der ein schnelles Überlaufen der Kliniken wie in
vielen anderen Ländern verhindert hat, nicht gering geschätzt werden. Wie das
Zi erst kürzlich in einer gemeinsamen Umfrage mit der KV Berlin gezeigt hat,
haben Arztpraxen mit der Versorgung von COVID-19-Patienten alle Hände voll zu
tun. Für pandemiebezogene Aufgaben haben niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im
Schnitt rund 25 Stunden pro Woche aufgewendet. Insgesamt entfielen fast 8
Stunden alleine auf die Beantwortung telefonischer Anfragen zu COVID-19 und
entsprechende Testungen sowie 10 Stunden auf Tests und Dateneingaben. Bei den
positiv getesteten Patientinnen und Patienten haben die Praxen durchschnittlich
fast 3 Stunden pro Woche für die Kommunikation mit Gesundheitsämtern, zur
Patientenberatung und zum Monitoring gebraucht. Mehr als 3 Stunden wurden für
Abrechnungs- und Organisationsfragen aufgewandt. Das Praxisteam war im Schnitt
zusätzlich rund 9 Stunden die Woche gebunden.

Auch wenn in den Praxen keine Patienten beatmet werden, so zeigen diese Zahlen
deutlich, dass aus der Vertragsärzteschaft ein zentraler Beitrag zur Eindämmung
der COVID-19-Pandemie geleistet wird.“

Fachliche Ergänzung:
Auf Grundlage der bundesweiten Abrechnungsdaten des 1. Quartals 2020 ergibt
sich, dass gut 6 Prozent der Polymerase-Kettenreaktion-Tests (PCR / GOP 32816)
und rund 6 Prozent der Kennzeichnungen „Corona-Verdacht“ (GOP 88240) von
Krankenhäusern gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen der
vertragsärztlichen Versorgung abgerechnet worden sind.

Quelle: ZI, 04.11.2020

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