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Im Mai 2021 starben in NRW 994 Menschen an COVID-19

NRW: COVID-19 war bei 6,3 Prozent aller im Mai 2021 Verstorbenen die Todesursache (IT.NRW).



Im Mai 2021 starben in NRW 994 Menschen an COVID-19. Weitere 188 Personen
starben laut Todesbescheinigung mit COVID-19 als Begleiterkrankung.

Todesursachen, Sterbefälle, COVID-19
Düsseldorf (IT.NRW). Im Mai 2021 starben in Nordrhein-Westfalen 994 Menschen an
COVID-19. Bislang liegen allerdings erst für 88,9 Prozent aller für Mai 2021
gemeldeten Sterbefälle die vorläufigen Ergebnisse der Todesursachenstatistik
für NRW vor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt mitteilt, waren das 6,3 Prozent aller im Mai Gestorbenen. Damit lag
die Zahl der COVID-19-Toten im Mai 2021 um 20,3 Prozent unter der für den
Vormonat (April 2021: 1 247) ermittelten Zahl. Weitere 188 Personen starben
laut Todesbescheinigungen mit COVID-19 als Begleiterkrankung; ursächlich für
den Tod waren hier aber andere Todesursachen.


Tabellarische Daten der Grafik
Im Jahr 2020 sind nach endgültigen Ergebnissen 7 295 Menschen ursächlich an
COVID-19 gestorben. Für den Zeitraum von Januar bis Mai 2021 war nach
vorläufigen Ergebnissen bei 8 414 Sterbefällen COVID-19 die Todesursache.

COVID-19 als Begleiterkankung wurde 2020 bei 1 741 Sterbefällen festgestellt.
Für den Zeitraum von Januar bis Mai 2021 war bei 2 007 Todesfällen COVID-19 als
Begleiterkrankung angegeben.

Häufigste Todesursache in Nordrhein-Westfalen waren auch im Mai 2021 mit 28,8
Prozent aller Gestorbenen (4 565 Personen) Krankheiten des Kreislaufsystems.
Zweithäufigste Todesursache waren bösartige Neubildungen (3 871; 24,4 Prozent)
gefolgt von Krankheiten des Atmungssystems (1 865; 11,8 Prozent; inkl.
COVID-19).


Tabellarische Daten der Grafik
Die Statistiker weisen darauf hin, dass die vorläufigen Ergebnisse für den Mai
2021 den Bearbeitungsstand zum monatlichen Stichtag abbilden, der fortlaufend
vervollständigt wird. Diese orientieren sich am Berichtsmonat, dessen
Ergebnisse geringfügig von den Todesfallzahlen abweichen können, die dem
tatsächlichen Sterbemonat zugeordnet wurden. Für den Zeitraum von Januar bis
Mai 2021 liegen für 96,4 Prozent der gemeldeten Sterbefälle die vorläufigen
Ergebnisse der Todesursachenstatistik vor. Die Zuordnung der Todesursachen in
der vorliegenden Statistik basiert auf den Angaben der den Tod bescheinigenden
Ärzte in den ausgestellten Todesbescheinigungen. In der Gruppe der
COVID-19-Sterbefälle sind auch Fälle enthalten, bei denen laut der Angaben auf
der Todesbescheinigung nicht klar ersichtlich war, ob das Virus durch einen
Labortest nachgewiesen oder die COVID-19-Infektion lediglich auf Verdacht dort
vermerkt wurde. (IT.NRW)

Quelle: IT.NRW, 06.05.2022

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