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Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe gemäß § 115b SGB V im Krankenhaus

Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe gemäß § 115b SGB V im Krankenhaus (Deutsche Krankenhausgesellschaft, PDF, 1,3 MB).



Gemäß § 21 des Vertrages nach § 115b Abs. 1 SGB V haben die Vertragspartner
die Umsetzung erforderlicher Anpassungen der Prozedurenklassifikation (OPS) im
Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender
Eingriffe vorzunehmen. Der Katalog wurde auf den neuen OPS Version 2020 übergeleitet und tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Grundlage waren die vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) bereitgestellten Überleitungen des OPS 2019 auf den OPS 2020. Sofern ein OPS-Kode aus dem Katalog
nach § 115b Abs. 1 SGB V auf mehrere OPS-Kodes übergeleitet wurde, erfolgte die
Aufnahme derjenigen OPS-Kodes, die nach Prüfung hinsichtlich ambulanter Durchführbarkeit und der sich aus dem EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) ergebenden Vorgaben sinnvoll erschienen. Neben der reinen Überleitung erfolgten zudem
erforderliche Anpassungen an den EBM.
Ergänzend zu dem überarbeiteten Katalog treten kontinuierlich Anpassungen zum
EBM in Kraft. Diese führen in Einzelfällen zu einer abweichenden Vergütung und
sind dem jeweils gültigen EBM zu entnehmen.
Zur Leistungserbringung nach § 115b Abs. 1 SGB V teilen die Krankenhäuser nach §
1 Abs. 1 des Vertrages nach § 115b Abs. 1 SGB V den zuständigen Landesverbänden der Krankenkassen und Verbänden der Ersatzkassen, den Kassenärztlichen
Vereinigungen und den Zulassungsausschüssen in maschinenlesbaren Mitteilungen
diejenigen Leistungen mit, die in diesem Krankenhaus ambulant durchgeführt werden sollen.
[...]

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 19.12.2019

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