Nachtrag vom 2.2.2022 mit Wirkung zum 21.2.2022: Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit §1 7c KHG
Nachtrag vom 2.2.2022 mit Wirkung zum 21.2.2022: Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit §1 7c KHG (DKG).