Neue Kostenpauschale 86520 orale Chemotherapie
Neue Kostenpauschale für orale Chemotherapie (Kassenärztliche Bundesvereinigung).
Die Onkologie-Vereinbarung wird zu Jahresbeginn angepasst. Zum Leistungsspektrum gehören dann auch orale Chemotherapien. Neu ist ferner, dass in den onkologischen Kooperationsgemeinschaften ein Arzt mit der Zusatzweiterbildung Palliativmedizin vertreten sein muss.
Auf die Änderungen haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband verständigt.
Damit soll die qualifizierte ambulante Versorgung von onkologischen Patienten
weiter verbessert werden.
Kostenpauschale 86520
Ärzte, die an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmen, rechnen die orale
zytostatische Tumortherapie ab 1. Januar mit der neuen Kostenpauschale 86520
ab. Die Bewertung beträgt 50 Prozent der Kostenpauschale 86516 für die
intravenöse Gabe der Chemotherapie und wird KV-spezifisch festgelegt. Ob die
Höhe angemessen ist, soll bis Mitte 2020 überprüft werden.
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Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, 13.12.2018