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Bayerische Krankenhausgesellschaft begrüßt Datenschutzanpassungen

Landesrechtliche Vorgaben zum Datenschutz in bayerischen Kliniken wurden in Anlehnung an die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angepasst (Medienunterrichtung).



Die Krankenhäuser begrüßen, dass in Bayern die landesrechtlichen Vorgaben zum Datenschutz in Kliniken in Anlehnung an die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an die Herausforderungen der Zukunft angepasst worden sind. Der bayerische Landtag hat dies am 26.04.2022 mit dem Gesundheitsdienstgesetz
beschlossen. Bernhard Seidenath, Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit und Pflege im Bayerischen Landtag: „Datenschutz muss dem Patientenwohl dienen, nicht einem
Selbstzweck. Mit dem neuen Gesundheitsdienstgesetz beginnt für die
datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bayerischen Krankenhausgesetzes ein
neues Zeitalter. In Zeiten der Digitalisierung war es beispielsweise ein
Anachronismus, ein Patientenarchiv nicht durch professionelle
Sicherheitsexperten pflegen zu lassen oder Aktenvernichtung nicht über
zertifizierte Auftragsverarbeiter abwickeln zu dürfen. Das haben wir nun
geändert. Insgesamt wird der Schutz der Patientendaten in den Kliniken mit den
datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO verbessert - und die Arbeit in
den Häusern zudem erheblich erleichtert.“

Christina Leinhos, stv. Geschäftsführerin der BKG und Leiterin Digitalisierung:
„Dies ist ein wichtiger Schritt für die bayerischen Kliniken, der in allen
Bundesländern auf der Agenda steht, weil Datenschutz heute nicht mehr an Orts-
und Ländergrenzen Halt machen kann. Insbesondere im Bereich der Digitalisierung
stießen die rechtlichen Bestimmungen an ihre kritischen Grenzen: So war es für
die bayerischen Kliniken nicht möglich, Cloud-Projekte, wie sie mit dem
Krankenhauszukunftsgesetz vorgesehen waren, umzusetzen. Dies bedeutete einen
klaren Nachteil für die bayerischen Krankenhäuser und eine digital vernetzte
Gesundheitsversorgung mit sicherer Infrastruktur. Die Bayerische
Krankenhausgesellschaft hat sich deshalb intensiv für eine Reform eingesetzt.
Wir freuen uns, dass die Bemühungen nun gefruchtet haben.“

Die datenschutzrechtliche Modernisierung ist zudem ein wichtiger Schritt, um
eine gemeinsame digitale Zukunft der bayerischen Krankenhäuser zu ermöglichen.
Die BKG arbeitet daran, den bayerischen Krankenhäusern eine gemeinsame sichere
Nutzung von professionellen IT-Dienstleistungen wie z. B. eine zentralisierte
Rechenzentrums- und IT-Infrastruktur zu ermöglichen, wie sie für andere
Bereiche der kritischen Infrastruktur (KRITIS) bereits üblich ist. Ziel ist
zudem die Bündelung von Kompetenzen und Ressourcen zur Erfüllung von
IT-Sicherheitsanforderungen. Durch die Bereitstellung zentraler Ressourcen und
Kapazitäten soll das Krankenhauspersonal entlastet werden und sich verstärkt
auf die Kernkompetenzen der medizinischen Versorgung fokussieren können. Mit
der datenschutzrechtlichen Reform des Bayerischen Krankenhausgesetzes ist der
Weg für diesen kooperativen Lösungsansatz endlich frei.

Zum Hintergrund:
Mit dem Gesundheitsdienstgesetz (GDG) wurden auch die datenschutzrechtlichen
Bestimmungen unter Art. 27 BayKrG angepasst. Damit ist künftig für die
bayerischen Kliniken auch eine Auftragsverarbeitung unter Einhaltung der DSGVO
möglich. Die reformierte Fassung soll zum 01.06.2022 in Kraft treten.

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft ist der Zusammenschluss von etwa 190
Krankenhausträgern mit über 360 Krankenhäusern und insgesamt ca. 75.000 Betten
in Bayern. Etwa 3 Millionen Patient:innen werden jährlich in den bayerischen
Krankenhäusern umfassend stationär behandelt. Zusätzlich versorgen die Kliniken
im Freistaat über 2,5 Mio. ambulante Notfallpatient:innen. Die bayerischen
Krankenhäuser erbringen hierfür das gesamte Leistungsspektrum der medizinischen
und pflegerischen Versorgung.

Die Einrichtungen sind zugleich einer der bedeutendsten Arbeitgeber Bayerns.
Über 210.000 Menschen der verschiedensten Berufe beziehen ihr Einkommen von
bayerischen akutstationären Krankenhäusern, davon über 30.000 Ärzte sowie knapp
80.000 im Pflegedienst sowie etwa 100.000 in weiteren Berufen und
Tätigkeitsbereichen im Krankenhaus. Etwa 13.000 Auszubildende in der Pflege
sowie etwa 2.300 in einer Vielfalt von weiteren Ausbildungsberufen werden in
den Kliniken im Freistaat ausgebildet.

Quelle: Medienunterrichtung, 27.04.2022

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