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Bewilligungsbescheide für Städtisches Krankenhaus Pirmasens und St. Elisabeth Krankenhaus Rodalben

Städtisches Krankenhaus Pirmasens und St. Elisabeth Krankenhaus Rodalben wollen mit Fördermitteln aus dem Zukunftsfonds die Anpassung der Notaufnahme sowie digitale Projekte umsetzen (Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz).



Ministerialdirektor Daniel Stich hat dem Städtischen Krankenhaus mit Sitz in Pirmasens drei Bewilligungsbescheide in Gesamthöhe von 2.403.676,44 Euro und dem St. Elisabeth Krankenhaus in Rodalben zwei Bewilligungsbescheide in Gesamthöhe von 384.168,36 Euro überreicht. Die öffentlichen Krankenhausträger
wollen mit den Fördermitteln die Anpassung der Notaufnahme sowie digitale
Projekte umsetzen.
„Die bewilligten Digitalisierungsmittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds sind
ein wichtiger Beitrag zur zukunftsweisenden Stärkung des Krankenhausstandorts –
konkret hier vor Ort und somit natürlich für die Patientinnen und Patienten im
ganzen Land. Nicht erst die Pandemie hat uns allen deutlich gemacht, wie
wertvoll unsere Krankenhäuser im Land sind. Wir schreiben die
Krankenhausversorgung auf hohem Niveau fort, damit die Menschen im Land
bedarfsgerecht, schnell und umfassend versorgt werden können“, sagte
Ministerialdirektor Daniel Stich bei der Übergabe des Bescheids. Hochwertige
und moderne Gesundheitsversorgung sei ein zentraler Punkt der Regierungsarbeit
dieser Legislaturperiode.

„Unsere Bevölkerung wird in den kommenden Jahren immer älter, bei gleichzeitig
weniger Ärzten und Pflegekräften. Ziel der jetzigen Investitionen in die
Klinik-IT ist es, dass medizinische Daten mit geringem Zeitaufwand dokumentiert
sowie strukturiert abgerufen werden können. Dies bedeutet einen Qualitätssprung
in der Behandlung, und wir gewinnen wertvolle Zeit für die Behandlung unserer
Patienten! Wir sind sehr froh, dass die Bundes- und die Landesregierung die
Krankenhäuser mit diesem Zukunftsfonds in die Lage versetzt, bei diesem Thema
einen deutlichen Schritt voran zu kommen“, so Martin Forster, Geschäftsführer
des Städtischen Krankenhauses Pirmasens.

Mit dem Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes am 29. Oktober 2020 wurde
der Krankenhauszukunftsfonds geschaffen, um die Krankenhäuser zu modernisieren.
Der Fonds umfasst elf verschiedene Fördertatbestände. Gefördert werden hierbei
u.a. Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale
Infrastruktur, z. B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege-
und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur
IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen.
Die Maßnahmen werden zu 70 Prozent aus Bundesmitteln gefördert. Für
Rheinland-Pfalz stellt der Bund hierfür rund 140 Millionen Euro bereit. Das
Land Rheinland-Pfalz ergänzt diese Förderung in voller Höhe und stellt daher
rund 60 Millionen Euro für die Ko-Finanzierung zur Verfügung. Dadurch verbleibt
den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz kein Eigenanteil. Verwaltet wird der
Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Das Land Rheinland-Pfalz hat für das Antrags- und Bewilligungsverfahren zur
Umsetzung des Krankenhauszukunftsfonds auf Basis und in Ergänzung der
„Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und
Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und
Patienten“ des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für
Gesundheit sehr schnell eigene Verfahrensregelungen
(https://mwg.rlp.de/de/themen/gesundheit/krankenhauswesen/finanzierung-entgelte/)
aufgesetzt, die das Antragsverfahren für die rheinland-pfälzischen
Krankenhäuser festlegen.

Quelle: Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz, 29.03.2022

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