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Die Pflegepersonalregelung braucht eine umfassende digitale Umsetzung

Der Bundesverband Gesundheits-IT bvitg e.V. erwartet eine digitale Umsetzung der Pflegepersonalregelung PPR 2.0 (bvitg).



Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. unterstützt die Entscheidung zur Einführung der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) und erwartet eine digitale Umsetzung. Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. befürwortet die im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die
Grünen und FDP getroffene Vereinbarung, die Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) als Instrument zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus einzuführen.

Angesicht der angespannten Situation auf den Stationen der Kliniken ist eine
rasche Umsetzung der PPR 2.0 unerlässlich. Um eine deutliche Verbesserung der
Arbeitsqualität der Pflegefachpersonen zu erreichen, muss die PPR 2.0 so
umgesetzt werden, dass sie auch echte Mehrwerte schafft: Dies bedeutet, dass
sie von Beginn an digital gedacht werden muss; sie muss also zu 100 Prozent
digitalisiert aus einer strukturierten elektronischen Routinedokumentation
abgeleitet werden können. Diese Entbürokratisierungsmaßnahme schafft eine echte
Arbeitsentlastung.

Zeitgleich zur Einführung der Erwachsenen- und Kinder-PPR 2.0 fordern wir die
Einführung eines intensivpflege-spezifischen Personalbemessungsinstruments,
wie beispielsweise INPULS, um auch in diesen Bereichen eine angemessene
Personalbemessung zu realisieren. Diese Instrumente müssen ausnahmslos
eingesetzt werden, erst dann ist eine flächendeckende Bemessung und
Benchmarking gegeben.

Mit der Einführung der PPR 2.0 muss auch die starre und aufwendige
Personaluntergrenzenverordnung abgeschafft werden. Die Androhung von Sanktionen
für Krankenhäuser, die trotz Umsetzung des Maßnahmenplans nicht genügend
Personal einstellen konnten
(s. Eckpunktepapier vom 7. Juli 2022), ist nicht zielführend.
Der bvitg fordert Sanktionen nur für Kliniken, die keinen Maßnahmenplan
aufweisen. Die Personalbemessungsinstrumente werden weder neue Pflegefachkräfte
aktivieren noch die Arbeitsbedingungen unmittelbar verbessern. Sie werden
zunächst lediglich den Bedarf an Pflegefachpersonen und damit gegebenenfalls
das Missverhältnis zur heutigen Personalsituation aufzeigen.

Die ermittelten Zahlen müssen in ein strukturiertes Versorgungs- und
Planungskonzept der Länder münden. Hierbei müssen klare Vorgaben und neue
Konzepte geschaffen werden, wie mit einer eventuellen Verdichtung der
Kapazitäten in Ballungsgebieten und im ländlichen Raum zukünftig umgegangen
werden muss. Mit der Einführung der Pflegepersonalbemessung ohne gleichzeitige
Einführung einer geordneten Versorgungs- und Krankenhausstrukturreform ist zu
befürchten, dass der Personalmangel nur verschärft wird.

Die Einführung einer flächendeckenden digitalen Personalbemessung fördert die
Leistungstransparenz und Personalbedarfsermittlung der Pflegefachpersonen in
den Kliniken. Sie stellt eine wesentliche Grundlage zur Ableitung von Konzepten
und Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs dar.

Quelle: bvitg, 11.07.2022

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