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Elektronische Fallakte (EFA) geht im gesamten Kreis Soest in den Echtbetrieb mydrg.de





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Elektronische Fallakte (EFA) geht im gesamten Kreis Soest in den Echtbetrieb

Elektronische Fallakte (EFA) soll im Betrieb ihren Nutzen belegen sein und reibungslos laufen (Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL)).



Vorhang auf für die elektronische Fallakte (EFA)! Nach der Einführung in zwei Testgebieten rollt die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) die EFA jetzt für den gesamten Kreis Soest aus. Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der KVWL: „Der heutige Tag ist ein echter Meilenstein,
damit setzen wir unsere Digitalisierungsstrategie konsequent fort. Die
elektronische Fallakte ist ein Musterbeispiel dafür, wie sektorenübergreifende
Versorgung funktionieren muss: einfach, digital und im Sinne der Patientinnen
und Patienten.“

Nach der erfolgreichen Testphase in mehr als einem Dutzend Praxen sowie an
einem Klinikum soll die elektronische Fallakte jetzt ein Fall für die gesamte
Region rund um Soest werden. Dr. Holger Brinkmann, Facharzt für Chirurgie,
Unfallchirurgie und Orthopädie, zählte zu den ersten Nutzern. Aus seiner Praxis
ist sie inzwischen nicht mehr wegzudenken. „Im Gegensatz zur elektronischen
Patientenakte wird die elektronische Fallakte von den behandelnden Ärztinnen
und Ärzten geführt. So können wir garantieren, dass keine Unterlagen verloren
gehen und eine zielgerichtete Versorgung des Patienten erfolgen kann. Lästige
Doppeluntersuchungen gehören beispielsweise der Vergangenheit an“, sagte
Brinkmann am Dienstag bei der Vorstellung der EFA für den Kreis Soest.

Heute profitieren bereits hunderte Patientinnen und Patienten von der EFA, in
Zukunft sollen es noch mehr werden. Brinkmann: „Ich kann die EFA nur jeder
Kollegin und jedem Kollegen ans Herz legen. Der Nutzen liegt klar auf der Hand,
die Abläufe werden reibungsloser. Alle Unterlagen werden direkt hochgeladen und
können sofort gelesen werden, es müssen keine Berichte mehr Hin und Her gefaxt
werden, es muss nichts mehr ausgedruckt werden. Die Praxis meldet sich mit
einem Klick an und hat Zugriff auf alle Befunde, die für den konkreten
Behandlungsfall nötig sind. Ums auf den Punkt zu bringen: Mit der EFA können
wir eine zukunftsfähige Versorgung sicherstellen.“

Thomas Müller, als KVWL-Vorstand unter anderem verantwortlich für die Bereiche
IT und eHealth, ist ebenfalls von der EFA überzeugt. „Bei der Digitalisierung
haben die Praxen oft den Schwarzen Peter, dabei ist der Wille zu modernen und
digitalisierten Prozessen ja vorhanden. Doch der Nutzen muss belegt sein und
das System reibungslos laufen. Beides ist bei der elektronischen Fallakte
gegeben. Klar ist aber: Bei den Kosten für die Digitalisierung darf die Politik
die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nicht alleine lassen. Auch deshalb
setzen wir uns intensiv für ein neues Praxiszukunftsgesetz ein.“ - DM

Was Sie über die elektronische Fallakte wissen sollten
Was verbirgt sich hinter der elektronischen Fallakte?

Die elektronische Fallakte (EFA) ist eine Kommunikationsplattform, auf der
Ärzte und andere Leistungserbringer Informationen zu einem medizinischen
Behandlungsfall austauschen können. Die EFA unterstützt damit die Kooperation
zwischen den an der Behandlung beteiligten Ärzten im ambulanten und stationären
Bereich. Auch Leistungserbringer anderer Professionen wie Physiotherapeuten,
Pfleger usw. können in bestimmten Fällen einbezogen werden. Für die
niedergelassenen Ärzte in Westfalen-Lippe bietet die KVWL eine solche Fallakte
an.

Was ist das Besondere an der EFA?

Eine EFA wird immer nur für einen Behandlungsfall eines Patienten angelegt und
anschließend wieder gelöscht, natürlich immer nur mit Zustimmung des Patienten.
Somit ist die Akte zweckgebunden. Dies ist vor dem Hintergrund des
Datenschutzes besonders wichtig. Welche Leistungserbringer „beteiligt“ – also
zugriffsberechtigt auf die Akte des Falls – sind, wird in Abstimmung mit dem
Patienten festgelegt. Dies erfolgt in der Regel durch den Arzt, der die Akte
zum Fall anlegt, kann aber auch später noch geändert werden. Zudem können alle
Notfallpraxen auf die EFA zugreifen.

Alle beteiligten Leistungserbringer sind bei der EFA in der Lage:

alle Dokumente in die Akte einzustellen, die sie für relevant für den Fall
halten, ohne den Patienten im Einzelfall fragen zu müssen,
alle in der Akte abgelegten Informationen zu sehen und bei Bedarf ins eigene
System herunterzuladen.
Wo liegt der Unterschied zur elektronischen Patientenakte?

Im Gegensatz zur elektronischen Patientenakte wird die elektronische Fallakte
vom Arzt geführt und ist auf den jeweiligen Behandlungsfall konzentriert. Der
Vorteil: Die beteiligten Ärzte und Ärztinnen können durch die eigene Pflege der
Akte sicherstellen, dass genau die richtigen Unterlagen für eine bestmögliche
Versorgung der Patienten zur Verfügung stehen; anders als bei der
elektronischen Patientenakte (ePA) braucht sich der Patient darum nicht zu
kümmern.

Was kann die EFA?

Über die EFA können nahezu alle Dokumente, die für die Behandlung des Falls
relevant sind, unter den Beteiligten geteilt werden. Dazu zählen unter anderem
Arztbriefe, Befunde, OP-Berichte, Verordnungen, Laborberichte,
Behandlungspläne, Berichte über den Status des Patienten oder auch Fotos und
Bilder.

Welche Anwendungsbeispiele gibt es?

Beispiele für die Anwendung der Akte reichen von der Übermittlung von
Einweisungs- und Entlass-Informationen zwischen niedergelassenen Ärzten und
Krankenhäusern über die Abstimmung bei komplexen Onkologie-Fällen bis zur
Unterstützung von Fällen, bei denen die Einbeziehung von nicht-ärztlichen
Leistungserbringern bedeutsam ist, wie z.B. bei der Behandlung und Betreuung
von Demenzpatienten durch ein patientenzentriertes Behandlerteam unter
Koordination des Hausarztes (in diesem Fall wird die Demenzerkrankung mit allen
Folgediagnosen als ein Behandlungsfall gesehen).

Welche technischen Voraussetzungen müssen für die Nutzung der EFA erfüllt
sein?

Der Zugriff auf die EFA erfolgt entweder direkt aus der Krankenhaus-Software
heraus oder über das „EFA-Portal“, das sich in jedem aktuellen Browser öffnen
lässt. Das Portal ist Teil der von der KVWL angebotenen Leistung und lässt sich
ohne großen Einrichtungsaufwand schnell und einfach bedienen. Für die
Verbindung zum EFA-Server wird die Telematikinfrastruktur genutzt. Dieser Weg
steht jedem Vertragsarzt offen.

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), 17.05.2022

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