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Elektronische Patientenakte nutzen, Datensicherheit gewaehrleisten Positionspapier MB

Positionspapier: Potenziale der elektronischen Patientenakte nutzen, Datensicherheit gewährleisten (Marburger Bund).



Gesetzliche und private Krankenversicherungen dürfen weder heute noch in
Zukunft von ihren Versicherten verlangen, Krankheitsdaten preiszugeben, indem
sie beispielsweise finanzielle Vorteile versprechen. Ein solches Verwendungs-
und Weitergabeverbot muss auch für elektronische Gesundheitsakten gelten, die
jetzt schon von gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen
angeboten werden, fordert der Marburger Bund in einem aktuellen
Positionspapier.
Potenziale nutzen, Datensicherheit gewährleisten
Potenziale nutzen, Datensicherheit gewährleisten
„Wir sehen die großen Chancen, die in der digitalen Vernetzung im
Gesundheitswesen liegen, um die medizinische Versorgung zu verbessern. Die
elektronische Patientenakte kann eine gezieltere Diagnostik und Therapie
unterstützen, den vertrauensvollen Austausch und die gemeinsame
Entscheidungsfindung von Patienten und Ärzten stärken und überflüssige
Untersuchungen und Informationsverluste an den Schnittstellen zwischen
ambulanter und stationärer Versorgung vermeiden helfen. Um diese Potenziale
auszuschöpfen, muss absolut sichergestellt sein, dass Informationen über
Behandlungen, Medikamenteneinnahmen, genetische Dispositionen und andere
gesundheitsrelevante Sachverhalte nicht in die Hände unbefugter Dritter
gelangen“, so Dr. Peter Bobbert, Mitglied im Bundesvorstand des Marburger
Bundes. Die elektronische Patientenakte könne nur dann erfolgreich sein, wenn
Funktionalität und Datensicherheit gleichermaßen gewährleistet seien.

Darüber hinaus regt der Marburger Bund an, mögliche Alternativen der
Datensicherung in Erwägung zu ziehen und nicht nur auf die Vorstellungen der
Krankenkassen zu setzen, die ihre Aktenprojekte derzeit vorantreiben. „Bevor
einseitig allein Anwendungen der Vorzug gegeben wird, bei denen Krankheitsdaten
ausschließlich auf zentralen Servern gespeichert werden, sollten alternative
Wege der Datenvorhaltung geprüft und im Falle einer positiven Begutachtung in
die weiteren Überlegungen zur Einführung von elektronischen Patientenakten
einbezogen werden“, heißt es im Positionspapier des MB.

Deutschlands größter Ärzteverband tritt auch der Ansicht entgegen, bei der
elektronischen Gesundheitskarte handele es sich um ein Auslaufmodell. „Die
elektronische Gesundheitskarte ist besser als ihr Ruf“, betont der MB. Der
Gesetzgeber habe in § 291a SGB V bereits die Voraussetzungen dafür geschaffen,
dass wichtige Notfalldaten auch unabhängig von der Möglichkeit des Zugriffs auf
eine elektronische Patientenakte verfügbar sind. Dasselbe gelte für den
Medikationsplan, der künftig ebenfalls auf der elektronischen Gesundheitskarte
gespeichert werden könne.

Quelle: Marburger Bund, 28.02.2019

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