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Großes Antragsaufkommen im Krankenhauszukunftsfonds

Großes Antragsaufkommen im Krankenhauszukunftsfonds (Bundesamt f. Soziale Sicherung).



Mithilfe des beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) errichteten und 3 Mrd. Euro umfassenden Krankenhauszukunftsfonds werden Investitionen in eine bessere digitale Infrastruktur, in moderne Notfallkapazitäten und in die Informationssicherheit der Krankenhäuser gefördert. Bis zum 31. Dezember 2021 konnten die Länder beim BAS Anträge auf
Förderung von entsprechenden Vorhaben der Krankenhausträger stellen.

Insgesamt wurden 6076 Anträge mit einem Fördervolumen von 3,042 Mrd. Euro beim
BAS gestellt. Der Großteil der Anträge ist dabei erst ab November 2021
eingegangen. Eine Übersicht über die Anzahl der gestellten Anträge und das
Volumen der beantragten Fördermittel sowie der bereits bewilligten Fördergelder
wird monatlich auf der Internetseite des BAS veröffentlicht.

Mit Blick auf das Volumen der Anträge zum Ende des Antragszeitraums erklärt der
Präsident des BAS, Frank Plate: „Die große Anzahl der Anträge spiegelt das
enorme Interesse der Länder und der Krankenhausträger an einer Förderung ihrer
Digitalisierungsvorhaben durch den Krankenhauszukunftsfonds wider. Ich freue
mich sehr, dass die bereitgestellten Mittel so umfangreich nachgefragt werden.
Ich bin überzeugt, dass durch diese gezielte Förderung die digitale
Modernisierung der deutschen Krankenhäuser einen entscheidenden Schritt nach
vorne machen wird, was nicht nur in Zeiten der Pandemie den Patientinnen und
Patienten durch eine gesteigerte Qualität bei ihrer Versorgung zu Gute kommen
wird. Das BAS ist sich der Bedeutung des Programms als wichtigen Baustein für
einen schnellen digitalen Wandel in den Krankenhäusern bewusst und arbeitet mit
Hochdruck an einer zügigen Bescheidung der gestellten Anträge.“

Das BAS prüft die Anträge und weist die Mittel den Ländern zu, bis der
jeweilige Anteil des Landes an den Fördermitteln aus dem
Krankenhauszukunftsfonds ausgeschöpft ist. Bislang sind bereits 272 Millionen
Euro an Fördermitteln bewilligt worden.

Quelle: Bundesamt f. Soziale Sicherung, 03.01.2021

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