Uniklinikum Schleswig-Holstein (UKSH): Kein Weisungsrecht der Klinikvorstände gegenüber Ärzten in Fragen der Krankenversorgung /> Az. 1 BvR 1326/15: Verfassungsbeschwerde zum Entzug vertragsärztlicher Zulassung führt zur Aufhebung des BSG-Urteils />
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