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Neue Informationsbroschüre: Datenschutz in der Gewebespende

Neue Informationsbroschüre: Datenschutz in der Gewebespende (Pressemitteilung, PDF, 332 kB).



Das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung hat viele Organisationen bezüglich lang etablierter Kommunikations- und Informationsprozesse verunsichert. Um (Lebend-)Spenderinnen und -spendern, Angehörige und Netzwerkpartner über die Nutzung von personenbezogenen Daten zu informieren, hat die Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) seitdem zwei
Informationsbroschüren aufgesetzt.

Wie vielen Organisationen begegnen seit dem Inkrafttreten der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch der Deutschen Gesellschaft für
Gewebetransplantation Unsicherheiten bezüglich Abläufen in der Gewebespende,
inbesondere seitens Kliniken und Hausärzten. Dabei gilt: Die gesetzliche
Einhaltungspflicht zum Schutz sensibler personenbezogener Daten bestand auch
vor Geltung der DSGVO.

Der Datenaustausch der DGFG entsprach bereits vor der Einführung der DSGVO
allen einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Der Umgang mit
personenbezogenen Daten zwischen Spendeeinrichtung und der DGFG bleibt
unverändert. Dennoch möchten wir Netzwerkpartnern und Interessierten an dieser
Stelle den gesetzeskonformen Umgang mit Patienten- und Klinikdaten darlegen.


Als größte gemeinnützige Organisation, die in Deutschland die Gewebespende
fördert, nehmen wir den Schutz sensibler, personenbezogener Daten sehr ernst.

Was sich durch die DSGVO ändert und was nicht
Die grundlegenden datenschutzrechtlichen Prinzipien haben sich mit der DSGVO
nicht geändert. Was das Transplantationswesen betrifft, so waren die
datenschutzrechtlich relevanten Prozesse bereits vor dem Inkrafttreten der
DSGVO, am 25. Mai 2018, in detaillierter Form im Transplantationsgesetz (TPG)
spezialgesetzlich geregelt.

Rechtliche Vorschriften zum Umgang mit personenbezogenen Daten in der
Gewebespende
7 TPG zur Datenerhebung und -verwendung sowie Auskunftspflicht
13, § 14 & § 15 TPG zu Meldungen, Dokumentation, Rückverfolgung, Datenschutz &
Fristen zum Datenschutz in der Transplantationsmedizin
NEU:

Art. 13 & Art. 14 DSGVO zu Informationspflichten
Art. 5 DSGVO zu den Grundsätzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Quelle: Pressemitteilung, 24.09.2020

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