Reducing low value services in surgical inpatients in Taiwan: Does diagnosis-related group payment work? /> Kommunen wollen neuen Träger für Loreley-Kliniken suchen />

Piratenpartei Deutschland warnt vor Ausverkauf der Patientendaten mydrg.de





devices_other

Piratenpartei Deutschland warnt vor Ausverkauf der Patientendaten

Piratenpartei Deutschland warnt vor Ausverkauf der Patientendaten (Pressportal).



Bereits kommenden Donnerstag soll das Digitale-Versorgungs-Gesetz [1] im Bundestag beschlossen werden. Es verspricht, die Digitalisierung in der Medizin einen großen Schritt voranzubringen. So sollen u.a. Verwaltungsprozesse vereinfacht und die Telemedizin gestärkt werden. Besonders brisant: zusätzlich
sieht das Gesetz vor, die persönlichen Daten aller gesetzlich Versicherten an
den Spitzenverband der Krankenkassen weiterzuleiten.

Unter § 303b "Datenzusammenführung und -übermittlung" im Antrag zur Änderung
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch wird konkret gefordert, dass

1. Angaben zu Alter, Geschlecht und Wohnort,
2. Angaben zum Versicherungsverhältnis,
3. die Kosten- und Leistungsdaten nach den §§ 295, 295a, 300, 301,
301a und 302,
4. Angaben zum Vitalstatus und zum Sterbedatum und
5. Angaben zu den abrechnenden Leistungserbringern an den
Spitzenverband Bund der Krankenkassen als Datensammelstelle
weitergeleitet werden.
Dieser wiederum übermittelt die Daten (ohne das Versichertenkennzeichen) an ein
Forschungsdatenzentrum. Die einzelnen Datensätze sollen mit einer Arbeitsnummer
gekennzeichnet werden, was als Pseudonymisierung angesehen werden kann.
Allerdings soll eine Liste beigefügt werden, welche diese Arbeitsnummern
wiederum den eindeutigen Versichertenkennzeichen zuordnet.

Das Forschungsdatenzentrum selbst (geregelt in § 303d) wird zudem ermächtigt,
Anträge auf Datennutzung zu prüfen, die Daten zugänglich zu machen und "das
spezifische Reidentifikationsrisiko in Bezug auf die durch Nutzungsberechtigte
nach § 303e beantragten Daten zu bewerten und unter angemessener Wahrung des
angestrebten wissenschaftlichen Nutzens durch geeignete Maßnahmen zu
minimieren".

"Es ist zu befürchten, dass die höchst persönlichen und sensiblen
Gesundheitsdaten, welche nun zentral gesammelt werden sollen, komplett
schutzlos sind: vor gezielten Angriffen, vor Datenpannen, vor kommerziellen
Interessen. Es ist leicht, eine Datensammelwut mit Digitalisierung zu
begründen, es ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir den Ausverkauf
unserer Daten in diesem Ausmaß nicht widerspruchslos hinnehmen dürfen," warnt
Anja Hirschel, Stadträtin in Ulm und Bundesthemenbeauftragte für
Digitalisierung der Piratenpartei.

Auf technische Details wie Verschlüsselung usw. wird nicht eingegangen. Deren
Klärung obliegt dem Spitzenverband selbst. "Das Nähere zur technischen
Ausgestaltung der Datenübermittlung nach Satz 1 vereinbart der Spitzenverband
Bund der Krankenkassen mit den nach § 303a Absatz 1 Satz 2 bestimmten Stellen
spätestens bis zum 31. Dezember 2021." Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Ein Widerspruchsrecht wird ebenso nicht erwähnt; dies wäre aber dringend
erforderlich.

Vergleicht man den Gesetzesentwurf mit dem Krebsfrüherkennungs- und
-registergesetz (KFRG) beschlossen 2013, so fällt auf: Das Krebsregister hält
die Daten in von Internet getrennten Netzen und nutzt sie ausschließlich dazu,
die medizinische Versorgung voran zu bringen um u.a. Therapien zu verbessern.
Es dient der Optimierung der individuellen Betreuung der Patienten. In manchen
Landesgesetzen ist zudem ein Widerspruchsrecht und/oder ein Widerspruch gegen
die Kontaktaufnahme möglich.

Quellen/Fußnoten:
[1] Gesetzesentwurf:
http://ots.de/3rU9q9

Quelle: Pressportal, 03.11.2019

« Reducing low value services in surgical inpatients in Taiwan: Does diagnosis-related group payment work? | Piratenpartei Deutschland warnt vor Ausverkauf der Patientendaten | Kommunen wollen neuen Träger für Loreley-Kliniken suchen »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige