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Übermittlung aller meldepflichtigen Erreger per Klick statt Fax

Übermittlung aller meldepflichtigen Erreger per Klick statt Fax (gematik).



Ab sofort können die Nachweise von mehr als 60 Erregern, die gemäß Infektionsschutzgesetz an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen, mit dem Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystem für den
Infektions­schutz (DEMIS) von Laboren an Gesundheitsämter übermittelt werden.
Damit erreicht das System eine wichtige Ausbaustufe, durch die künftig nicht
mehr nur Meldungen zu SARS-CoV-2-Nachweisen, sondern zu allen meldepflichtigen
Erregern, wie etwa Nachweise von Masernviren, Influenzaviren oder Rotaviren,
via DEMIS übermittelt werden.

Die elektronische Meldung ermöglicht den Gesundheitsämtern eine schnellere und
aufwandsärmere Verarbeitung. Eine Meldung per Fax oder auch per Post gehört
damit der Vergangenheit an. Die gematik unterstützt im Auftrag des
Bundesgesund­heits­ministeriums das Robert Koch-Institut (RKI) bei der
Digitalisierung der Meldewege mit DEMIS.

DEMIS wurde bisher genutzt, um Nachweise von SARS-CoV-2 schnell und verlässlich
an die Gesundheitsämter zu senden. Das System hat seit Juni 2020 in
Gesundheitsämtern und Laboren das Fax als Meldeweg für SARS-CoV-2-Nachweise
ersetzt. Diese Nachweise werden seither digital übermittelt. Über 10 Millionen
Meldungen sind damit bereits via DEMIS gesendet worden. Seit einigen Tagen
werden nun auch erste Meldungen zu Nachweisen von Rötelnviren, Mumpsviren oder
Campylobacter über das System vorgenommen.

Weitere Informationen: https://www.gematik.de/anwendungen/demis.

Quelle: gematik, 21.01.2022

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