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Überwachung von Messengern: BfDI kritisiert Quellen-TKÜ für Nachrichtendienste

Überwachung von Messengern: BfDI kritisiert Quellen-TKÜ für Nachrichtendienste (Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit).



Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber kritisiert die Pläne der Bundesregierung, den Nachrichtendiensten die Überwachung von Messengern zu ermöglichen. Die bestehende Gesetzeslage sei nicht bereit für die Einführung solcher
massiven Eingriffe in die Privatsphäre: „Die Gerichte haben einen deutlichen
Reformbedarf in den Gesetzen der Nachrichtendienste aufgezeigt. Statt diese
dringenden Reformen anzugehen, sollen nun neue Überwachungsmöglichkeiten
geschaffen werden. Ich fordere erneut ein Sicherheitsgesetz-Moratorium und eine
unabhängige wissenschaftliche Analyse der bestehenden Gesetze.“

Der BfDI sieht mehrere Mängel im aktuellen Gesetzesentwurf. Beispielsweise legt
das Gesetz den Umfang der Informationserhebung nicht klar fest. Dadurch besteht
die Gefahr, dass aus der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ)
vielmehr eine „Onlinedurchsuchung“ wird, die eigentlich gerade nicht eingeführt
werden soll. Außerdem entsprechen die Voraussetzungen für die Durchführung
weitgehend denen der Befugnisse zur Quellen-TKÜ im Polizeibereich. Dies
verstößt nach Auffassung des BfDI gegen das verfassungsrechtliche
Trennungsgebot zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten: „Es besteht
die Gefahr, dass das Ausmaß der staatlichen Überwachung in der praktischen
Anwendung das für eine Demokratie erträgliche Maß übersteigt.“

Der BfDI bereitet in diesem Zusammenhang seine detaillierte Stellungnahme zum
Gesetzesentwurf für den Deutschen Bundestag vor. Die Stellungnahme wird so bald
wie möglich auf der Homepage veröffentlicht.

Quelle: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 23.10.2020

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